Strafmaß verändert Die Flucht der Polizistinnen, das Urteil in der Berufungsverhandlung
Anstatt dem getroffenen und am Boden liegenden Kollegen im Feuergefecht mit einem Drogendealer zu helfen, ergriffen die beiden Polizistinnen feige die Flucht. Die Staatsanwaltschaft hatte in dem Verfahren gemäß dem zuständigen Gerichtssprecher dafür plädiert, die Berufung zu verwerfen. Über das weitere berufliche Fortkommen der gegenwärtig suspendierten Polizeibeamtinnen entscheidet ein Disziplinarverfahren.