Rechtsanwältin Annette Heinisch Exzess der Illegalität
Annette Heinisch: Der Patient muss grundsätzlich vom Behandelnden persönlich aufgeklärt werden, es muss zudem zwischen Aufklärung und Einwilligung ausreichend Zeit verbleiben. Eine halbe Stunde reicht regelmäßig nicht. Gerade in Impfzentren läuft das Verfahren aber anders ab. Entweder der Patient erhält vorab im Internet einen Aufklärungsbogen oder aber vor Ort. Damit kann und muss er sich selbst aufklären, es wird nicht geprüft, ob er die Informationen aufgrund sprachlicher oder intellektueller Barrieren überhaupt versteht. In einem vorgefertigten Bogen hat er zumeist darin einzuwilligen, dass er auf eine ärztliche Aufklärung verzichtet, insoweit wird das vom RKI zur Verfügung gestellte Musterformular häufig zur Anwendung kommen.