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Auch Missstände in der Erfassung, Bearbeitung und Bewertung von Mobbing?

Ich möchte mich zu den Ermittlungen des sog. Maskenmann- Prozesses nicht äußern.

Ausgangspunkt hier

Es geht mir nur darum, wie mit Kollegen nach Presseberichten mutmaßlich verfahren wird, die gemäß den gesetzlichen Vorgaben der StPO in alle Richtungen unvoreingenommen ermitteln wollten.

„KHK Lutz B.: Fragen wurde mir verboten?“

War ein Ermittler der betreffenden SOKO vor Gericht durch Auflagen des Dienstherrn möglicherweise eingeschüchtert? Zitat MAZ vom 01.12.2014: „Vorher erkundigt er (Anm.: der Ermittler) sich fast zaghaft beim Vorsitzenden Richter, wie viel er denn sagen könne, ohne dienstrechtliche Konsequenzen fürchten zu müssen. B. erlitt nach einem Streitgespräch 2013 mit der Ermittlungsspitze einen Zusammenbruch, war vier Monate krankgeschrieben. Danach wurde er in einen anderen Bereich der Mordkommission versetzt.“

Hartnäckig macht das böse Wort „Mobbing“ einmal mehr die Runde (1*), obwohl es das gemäß Pressesprecher des PP Potsdam (2*) eigentlich so gut wie gar nicht in unserer Polizei geben soll. Demnach gab es seit 2006 gerade einmal jährlich zehn Mobbinganzeigen bei einer Gesamtanerkennung von lediglich drei Fällen, was exakt unglaublich verschwindend geringe drei Prozent ausdrückt. Die brandenburgische Polizei scheint nach offiziellen Verlautbarungen ein Paradies der Glückseligkeit und gegenseitigen Zuwendung  zu sein. Desto mehr verwundern sagenhafte ca. 10% Kranke des Personalbestandes, die täglich fehlen, eine deutlich erhöhte Sterblichkeitsrate gegenüber dem Durchschnitt der brandenburgischen Bevölkerung und eine Suizidrate, die allein im Jahr 2011 (Jahr der sog. Polizeistrukturreform)  30% aller Sterbefälle von Polizeibeamten betragen haben soll (3*).

Ein weiterer kritischer Beamter der genannten SOKO hatte eine Selbstanzeige gestellt. Bei einem sehr laut geführten Gespräch wurde ihm nahegelegt, „er solle sich über seine weitere Zukunft ernsthafte Gedanken machen“. Kein Wunder, dass dieser anschließend erkrankte. Andere ebenfalls kritische Ermittler erhielten nach diesem Pressebericht (4*) negative Beurteilungen und neue Aufgaben zugewiesen.

Später soll die sogenannte „Mobbingbeauftrage“ des Polizeipräsidiums, gemäß offiziellen Aussagen gegenüber der Presse,  geprüft haben, ob Mobbing vorliegt. Deren Antwort überrascht uns natürlich nicht: „Nein es habe selbstverständlich kein Mobbing vorgelegen“.

Wichtig: Die  sogenannten „Mobbingbeauftragten“ (Beamte in BBG, die anders als in Berlin, diese Funktion ohne nennenswerte Qualifikationen als „Nebenamt“ in Beschlag nehmen ) sind gemäß „Dienstvereinbarung Mobbing“ zwischen MI und HPR/Polizei von 2001, selbst Bestandteil der eigenen Dienststellen. In dieser sind  sie im übrigen selbst in deren Hauptamt, zum Beispiel als Sachbearbeiterin XY, hierarchisch eingebunden. Der dort zuständige Dienstellenleiter hat bei Mobbingverfahren den Hut auf und ist der zuständige Entscheidungsträger. Es gibt im Land BBG keine übergeordnete Mobbing-Instanz (wie z.B. in Berlin), die Mobbingbetroffenen wirklich in der Polizei hilft. Beschwerden, auch über die sogenannte Mobbingbeauftragten, sind kurioserweise an den zuständigen Dienstellenleiter zu richten.  Man „untersucht“ sich dann faktisch selbst. Die Neutralität ist m.E. mehr als nur fraglich, auch wenn gebetsmühlenartig in öffentlichen Statements der Funktionsträger genau dieses behauptet wird, Siehe hier

Der mutige Landesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, Peter Neumann,  äußert sich zum Thema Mobbing in der Brandenburger Polizei noch konkreter:

„Ehrliche Kollegen laufen Gefahr, versetzt zu werden“

„Für den Vorsitzenden der Deutschen Polizeigewerkschaft Brandenburg, Peter Neumann, ist das ein Skandal. „Die Oberkommissarin (Anm.: weitere Ermittlerin im Maskenmann- Prozess) läuft Gefahr, einen Karriereknick hinnehmen zu müssen, weil sie so ehrlich und offen mit der Problematik umgegangen ist. Das ist symptomatisch für die Polizei in Brandenburg, weil Vorgesetzte nicht hinter ihren Kollegen stehen, sondern unliebsame Kollegen, ehrliche Kollegen nicht haben möchten, die laufen dann Gefahr früher oder später versetzt zu werden.“ ARD Panorama

Nach Recherchen von KLARTEXT (RBB) ist einer ihrer Kollegen wegen seiner kritischen Haltung zum bisherigen Ermittlungskonzept der Polizeiführung in demselben Verfahren bereits versetzt worden, ein höherer Beamter, der hinter den Kollegen stand, musste sich gegen seine Zwangsversetzung mit Hilfe des Personalrats wehren.

Inzwischen ist die Kollegin der SOKO- Imker zur Revierpolizei versetzt. Diese soll „freiwillig“ darum gebeten haben. Sie hatte sich kritisch in ihrer Zeugenaussage vor Gericht, zu angeblichen Vorgaben ihrer Dienstvorgesetzten, geäußert. Die CDU spricht von einem „unsagbaren Führungsstil“. Siehe auch hier 

Der Polizeipfarrer der brandenburgischen Polizei redet in seinem Interview gegenüber der Märkischen Allgemeinen Zeitung von „hoher Arbeitsbelastung, wenig Wertschätzung, Gehorsamspflicht und sogar Mobbing: Die Verbitterung bei den Polizisten in Brandenburg ist groß.“ Außerdem ist er der Meinung, dass eine Schönschreibe- und Erfolgsmeldekultur wie zu besten DDR- Zeiten“ vorherrscht, dass aber nicht zu diesem Krankenstand passen würde. Die Sterberate der Polizeibeamten liegt auch 2013 wieder deutlich über dem Durchschnitt der Bevölkerung. Polizisten sterben im Schnitt fünf Jahre eher. Ein Kollege wurde von seinem Vorgesetzten mit folgenden Worten täglich gemobbt: „Räum endlich den Schreibtisch, du kriegst keine Arbeit, wir wollen jemand anderen hier!“ Mobbing als Personalpolitik, außerdem ist Mobbing aus seiner Sicht ein Führungsproblem. Weiterhin meint er: „Wir haben ein Problem mit der – wie ich es nenne: Organisationsgesundheit, der Psychohygiene.“

Zum „Maskenmann-Prozess“ äußert der engagierte Pfarrer: „Die Geschichte ist ein gutes Beispiel dafür, dass es in unserer Polizei ein Oben-und-Unten-Denken gibt.“ Der gesamte Wortlaut

„Die Reaktion der Kollegin spricht Bände“, sagt der Landeschef der DPolG, Peter Neumann. „Es muss Beeinflussungsversuche durch die Polizeiführung gegeben haben“, sagt er – anders sei nicht zu erklären, warum eine erfahrene Beamtin freiwillig eine begehrte Stelle in der Mordkommission aufgebe. Gleichzeitig bezeichnete Neumann die Aussagen des Polizeipfarrers Sven Täuber als „sehr mutig und treffend“. (…)  Das Ministerium hatte in einer Reaktion erklärt, dass es keinen Handlungsbedarf sehe. Das sei „symptomatisch“ für die Polizeiführung des Landes, so Neumann: „Probleme werden teils ignoriert oder klein geredet.“ Siehe hier

Der CDU- Landtagsabgeordnete Björn Lakenmacher erwägt nach Prozessende eine Sonderkommission ins Leben zu rufen:  Ich zitiere diesen: „Der Maskenmann-Fall hat viele Fragen zu den Zuständen in der Polizei aufgeworfen.“

Auch mir ist in meiner langjährigen Polizeizugehörigkeit kein einziger Fall bekannt, in der eine Kollegin oder ein Kollege eine „freiwillige Versetzung“ in den uniformierten Wach- und Wechseldienst oder zur Revierpolizei angestrebt hätte. Diesen Kollegen dort gilt ebenfalls meine ausdrückliche Hochachtung.

Neueste Presse, Warum haben Polizisten Angst?

28.01.2015, MOZ: SOKO-Chef will gegen Kollegen juristisch vorgehen, fühlt „persönlichen Angriff auf seine Ehre“. Bestreitet Ermittlungsvorgaben gemacht zu haben. Quelle

23.01.2015, MOZ: Kritische Kollegen mundtot gemacht, Arbeitsatmosphäre vergiftet. Interne Polizistin als sog. „Mediatorin“ erfolglos und nicht unabhängig wie man Öffentlichkeit weis machen will. Quelle

16.01.2015, MAZ: Ausschnitt Kommentar:  „Die Polizei muss offener mit dem Thema Mobbing umgehen. Nur drei „echte“ Mobbingfälle habe es von 2010 bis 2014 gegeben, teilte Schröter unlängst mit. Bei dem hohen Krankenstand kaum zu glauben. Nicht nur offensichtliche Schikanen im Dienst sind ein Grund für Ausfälle. Auch die – wohl aus Prestigegründen – als „unecht“ eingestuften Fälle machen Beamte krank.“

16.01.2015, Tagesspiegel Maskenmann- Prozess: Polizistin bestätigt vor Gericht, dass entlastende Indizien für Angeklagten im Abschlussbricht fehlten(?). Die Ermittlerin der SOKO hatte „Dienstgespräch mit Vorgesetzten“ nach der ersten Zeugenvernehmung vor Gericht. Danach wechselt sie freiwillig zur Revierpolizei. Journalist attestiert ihr Angst und Hemmungen, sie stehe unter Druck der Vorgesetzten? Sie u.a. Ermittler sind vom Chef für Zeugenvernehmung vor Gericht vorbereitet worden, das habe sie noch nie erlebt. Journalist sieht „Informanten der Polizei“ im Zuschauersaal? Opposition fordert Untersuchungskommission im Landtag. Quelle

09.01.2015, Tagesspiegel: Aussage Kriminalhauptkommissar Lutz B. : In SOKO herrschte merkwürdige Atmosphäre, die Kollegen haben Angst. Anweisung von „ganz oben“ einseitig zu ermitteln. SOKO- Chefs waren mit Millionärsbanker gemeinsam Essen und haben diesem Akten zukommen lassen?  Quelle

08.01.2014, RBB: Eklat im Landgericht Frankfurt (Oder): Am Donnerstag sah es zeitweise so aus, als könnte der Prozess gegen den mutmaßlichen „Maskenmann“ platzen. Ein Hauptkommissar sagte aus, dass der Abschlussbericht der Mordkommission manipuliert worden sei. Eine Kollegin wollte die Aussage jedoch nicht bestätigen. Quelle

08.01.2015, MAZ: Beamtin die Mordkommission auf eigenem Wunsch verlassen und arbeitet als Revierpolizistin, weil sie die Querelen innerhalb ihrer Abteilung nicht mehr aushielt. Quelle

08.01.2015, Berliner Morgenpost: Polizist kritisiert im „Maskenmann-Prozess“ die Ermittlungen. Kriminalhauptkommissar Lutz B.  hatte im August 2013 gegen Vorgesetzte mehrere Strafanzeigen gestellt – darunter wegen Rechtsbeugung und Mobbing. Quelle

Schweriner Volkszeitung vom 02.01.2015: Der Umgang der Brandenburger Polizeiführung mit dem Thema Mobbing in den eigenen Reihen wirft weiter Fragen auf Quelle

MOZ“ vom 30.12.2015: „Widersprüche um Mobbing bei der Brandenburger Polizei, sogenannte „Mobbingbeauftragte keinesfalls unabhängig!“ Quelle

Der Prignitzer“ vom  30.12.2014: „Erhebliche Spannungen: Widersprüche um Mobbing bei der Polizei“ (Anm.: Brandenburg)  Quelle 

MAZ vom 23.12.2014: Mobbing: Polizei sieht keinen Handlungsbedarf:  „Potsdam – Trotz anhaltender Kritik am Umgang der Polizeispitze mit Mobbing sieht das Land keinen Handlungsbedarf. Für eine Statistik, die Mobbingbeschwerden erfasst, „besteht kein Bedarf“ heißt es in einer der MAZ vorliegenden Antwort des Innenministeriums auf eine parlamentarische Nachfrage des Abgeordneten Björn Lakenmacher (CDU).

Der Innenpolitiker hatte bereits eine Anfrage zu dem Thema gestellt, hielt die Antworten aber für ungenügend und hakte nach. Es würden nur Fälle statistisch erfasst, in denen sich der Mobbingverdacht bestätigt, heißt es nun. Ob so ein Fall vorliegt, entscheiden interne Mobbingbeauftragte. Diese seien Teil der Dienststellen, Beschwerden über die Beauftragten seien an den jeweiligen Dienststellenleiter zu richten, teilt Innenminister Karl-Heinz Schröter (SPD) mit. Oftmals richten sich die Vorwürfe der Betroffenen aber gerade gegen diese Vorgesetzten. Auf die Frage, ob die Dienstvereinbarung über Mobbing von 2001 noch zeitgemäß sei, antwortet Schröter knapp mit -Ja-. mak“.

Böses darf man nicht nur denen zur Last legen, die es tun, sondern auch denen, die es nicht verhindern, obwohl sie dazu in der Lage wären.

Thukydides (um 455 – 396 v. Chr.), griechischer Flottenkommandant im Peloponnesischen Krieg und Historiker

Dok.-Nr.: 2014/145002

Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr.28 des Abgeordneten Björn Lakenmacher

Fraktion der CDU             Landtagsdrucksache 6/55

Mobbing bei der Polizei Brandenburg

Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine An-frage wie folgt:

Frage 1: Wie bewertet die Landesregierung das Thema „Mobbing am Arbeitsplatz“ bei der Polizei Brandenburg?

zu Frage 1: Innerhalb der Polizei Brandenburg wird der Begriff Mobbing in der „Rahmendienstvereinbarung über den Umgang mit Mobbing am Arbeitsplatz in den Polizeibehörden und -einrichtungen des Landes Brandenburg“ definiert. Danach versteht man unter Mobbing eine konfliktbelastete Kommunikation unter Mitarbeitern oder zwischen Vorgesetzten und Mitarbeitern, bei der die angegriffene Person unterlegen ist und von einer oder mehreren Personen systematisch und über einen längeren Zeitraum mit dem Ziel oder dem Effekt des Ausgrenzens direkt oder indirekt angegriffen wird.

Im allgemeinen Sprachgebrauch wird der Begriff Mobbing allerdings häufig als Bezeichnung für Verhaltensweisen verwendet, die dieser Definition nicht entsprechen. Einmalige oder einzelne Konflikte sowie Auseinandersetzungen über dienstliches Verhalten sind von Mobbing abzugrenzen. Nicht jede subjektiv als Mobbing empfundene Handlung ist deshalb tatsächlich eine Mobbinghandlung.

Mobbing am Arbeitsplatz im Sinne der Definition der o.g. Rahmendienstvereinbarung stellt eine Verletzung des Betriebsfriedens dar und verstößt gegen geltende Rechtsnormen. Daher ist gegen Vorgesetzte und Bedienstete vorzugehen, die andere Bedienstete nachweislich belästigen, benachteiligen, durch Mobbing in ihren Persönlichkeitsrechten verletzen oder ein solches Verhalten dulden.

Frage 2: Wie viele Fälle von Mobbing sind bei der Polizei Brandenburg in den Jahren 2010 bis 2014 in welchen Dienststellen (einschließlich der Fachhochschule der Polizei) aufgetreten?

zu Frage 2: In den Jahren 2010 bis 2014 gab es in der Polizei Brandenburg insgesamt drei Fälle von Mobbing. Diese drei Fälle sind im Polizeipräsidium aufgetreten.

Frage 3: Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über sogenanntes „Bossing“ (Mobbing durch Vorgesetzte) bei der Polizei? Wie viele Fälle gab es bei der Brandenburger Polizei (einschließlich der Fachhoch-schule der Polizei) in den Jahren 2010 bis 2014?

zu Frage 3: Sogenanntes „Bossing“ lag in einem der drei vorgenannten Fälle vor.

Frage 4: Wie viele Beschwerden von Polizistinnen und Polizisten sind diesbezüglich in den Jahren 2010 bis 2014 bei den jeweiligen Dienststellenleitern, den zuständigen Polizeipersonalräten und den Mobbingbeauftragten vorgetragen worden (einschließlich der Fachhochschule der Polizei)?

Frage 5: Wie viele Verfahren sind diesbezüglich bei der Polizei Brandenburg in den Jahren 2010 bis 2014 durch-geführt worden?

zu Frage 4 und 5: Eine statistische Erfassung von Beschwerden erfolgt nicht. Inwieweit Beschwerden bei den Personalvertretungen eingehen, entzieht sich der Kenntnis der Landesregierung.

Frage 6: Wie läuft das interne Mobbingverfahren bei der Polizei ab? Welche internen Möglichkeiten stehen den Polizistinnen und Polizisten offen, wenn sie der Meinung sind, dass ihr Verfahren nicht sachgerecht erfolgt oder sich zu sehr in die Länge zieht? Welcher Rechtsweg steht den Polizistinnen und Polizisten offen?

zu Frage 6: Das Mobbingverfahren richtet sich nach Ziffer IV der „Rahmendienstvereinbarung über den Umgang mit Mobbing am Arbeitsplatz in den Polizeibehörden und -einrichtungen des Landes Brandenburg“:

„(1) Alle Beschäftigten mit Vorgesetztenfunktion sind verpflichtet, sich bei Kenntnis von Mobbingsituationen in ihrem Verantwortungsbereich unverzüglich einzuschalten, Abhilfe zu schaffen oder ihren nächsten Vorgesetzten zu informieren.

(2) Der Mobbingbeauftragte prüft, ob es sich bei den Geschehnissen um Mobbing im eigentlichen Sinne handelt oder ob mobbingähnliche Verhaltensmuster vorliegen. Sofern angenommen wird, dass es sich um Mobbing handelt, wird – mit Einverständnis des Betroffenen – ein Konfliktlösungsverfahren eingeleitet. Es sind Schlichtungsgespräche beider Parteien, also Mobbingbetroffener und Mobben-der anzustreben. Sollte dies keinen anfänglichen Erfolg zeigen, sind in Absprache mit dem Betroffenen weitere organisatorische Maßnahmen einzuleiten. Dies können z.B. sein:

– Vermittlung zwischen den Beteiligten,

– Verbesserung der Arbeitsbedingungen,

– organisatorische Maßnahmen.“

Darüber hinaus stehen den Bediensteten die üblichen dienstrechtlichen Möglichkeiten und auch der Verwaltungsrechtsweg offen..

Frage 7: Wie lange war die durchschnittliche Verfahrensdauer dieser Verfahren?

zu Frage 7: Hierzu sind keine Angaben möglich, da über die Verfahrensdauer keine statistischen Angaben erhoben werden.

Frage 8: Wie vielen dieser Beschwerden der Polizistinnen und Polizisten konnte ohne einen Rechtsstreit ab-geholfen werden?

zu Frage 8: Es wird auf die Beantwortung der Frage 4 und 5 verwiesen. ( Anm.: „Keine statistische Erfassung)

Frage 9: In wie vielen Fällen kam es zu Rechtsstreitigkeiten und mit welchem Ergebnis konnten sie abgeschlossen werden?

zu Frage 9: In keinem der Mobbingfälle ist es zu einem Rechtsstreit gekommen..

Frage 10: Welche Maßnahmen wurden als Konsequenz gegen die Täter ergriffen? Gab es Versetzungen? Wenn ja, wurden die Täter oder das Opfer versetzt?

zu Frage 10: In einem Fall wurde der Täter umgesetzt, in einem anderen Fall wurde das Opfer auf eigenen Wunsch umgesetzt. Im dritten Fall hat sich das Verhältnis zwischen Täter und Opfer im Laufe des Mobbingverfahrens verbessert, so dass keine personellen Maßnahmen erforderlich waren.

Frage 11: Was wird unternommen, um über Mobbing am Arbeitsplatz aufzuklären und um präventiv dagegen vorzugehen?

zu Frage 11: Hierzu wird auf die „Rahmendienstvereinbarung (Anm.: aus 2001) über den Umgang mit Mobbing am Arbeitsplatz in den Polizeibehörden und -einrichtungen des Landes Brandenburg“ verwiesen. Diese gewährleistet, dass allen Bediensteten der Brandenburger Polizei das Thema Umgang mit Mobbing am Arbeitsplatz bekannt ist und entsprechende Ansprechpartner, insbesondere die Mobbingbeauftragten, zur Verfügung stehen.

Frage 12: Gibt es unabhängige Mobbingbeauftragte bei der Polizei? Welche Qualifikation besitzen die Mobbing-beauftragten? Werden sie regelmäßig fortgebildet? Wie setzt sich diese Fortbildung zusammen?

zu Frage 12: In der Polizei Brandenburg werden Mobbingbeauftragte bestellt. Diese sind Teil der Dienststelle, jedoch im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung von Weisungen frei. Die Fortbildung der Mobbingbeauftragten erfolgt bedarfsorientiert und wird an der Fachhochschule der Polizei des Landes Brandenburg oder bei externen Bildungsträgern durchgeführt..

Frage 13: Wie bewertet die Landesregierung die Kompetenzen von Dienststellenleitern, Personalräten der Polizei und Mobbingbeauftragten, Mobbing am Arbeitsplatz frühzeitig zu erkennen und zu unterbinden?

zu Frage 13: Alle Bediensteten mit Vorgesetztenfunktion sind verpflichtet, sich bei Kenntnis von Mobbingsituationen in ihrem Verantwortungsbereich unverzüglich einzuschalten, Abhilfe zu schaffen oder ihren nächsten Vorgesetzten zu informieren.

Welche individuellen Kompetenzen bei den Mitgliedern der Personalvertretung in der Polizei vorliegen, entzieht sich der Kenntnis der Landesregierung.

Frage 14: Wie bewertet die Landesregierung die Mobbingvereinbarung zwischen dem Polizei-Hauptpersonalrat und dem Innenministerium? Wie werden dessen Vorgaben umgesetzt?

zu Frage 14: Die „Rahmendienstvereinbarung über den Umgang mit Mobbing am Arbeitsplatz in den Polizeibehörden und -einrichtungen des Landes Brandenburg“ beinhaltet alle relevanten Informationen dazu, wie Mobbing verhindert werden kann, wie in derartigen Fällen zu verfahren ist und welche Ansprechpartner Hilfesuchenden zur Verfügung stehen.

Die Rahmendienstvereinbarung wurde am 11. Juli 2001 zwischen dem Minister des Innern und dem Polizei-Hauptpersonalrat abgeschlossen. Darin wurden landeseinheitliche Grundsätze zum Umgang mit Mobbing festgelegt, deren Vorgaben durch die Polizeibehörde und -einrichtungen umgesetzt werden.

Frage 15: Wie schätzt die Landesregierung die Dunkelziffer hinsichtlich Mobbing ein?

zu Frage 15: Hierzu liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Einschätzungen hierzu wären dem Bereich der Spekulation zuzuordnen..

Frage 16: Wie viele Polizistinnen und Polizisten haben wegen Krankheit täglich im Dienst gefehlt? (bitte einen Durchschnittswert jeweils für die Jahre 2010 bis 2014 angeben)

zu Frage 16: Die Fehlzeitenstatistik bezieht sich auf alle Bediensteten der Polizei. Bei der Betrachtung der Fehlzeiten ist immer auch die Systematik der Fehlzeitenstatistik der Landesverwaltung Brandenburg zu beachten, welche eine Erfassung nach Kalender- und nicht nach Arbeitstagen vorsieht. Dies ist bei evtl. Vergleichsbetrachtungen zu berücksichtigen.

Grundlage für die Berechnung der Anzahl der Bediensteten, die wegen Krankheit täglich im Dienst fehlen, ist die Fehlzeitenquote. Die Fehlzeitenquote errechnet aus dem Verhältnis der Fehltage zu den Kalendertagen eines Jahres und gibt an, wie viel Prozent des Personals krankheitsbedingt abwesend war. Dieser Prozentwert, bezogen auf die Personalstärke, ergibt die Anzahl der Bediensteten, die aufgrund von Krankheit durchschnittlich täglich im Dienst fehlen. Die entsprechenden Angaben für die Jahre 2010 bis 2013 sind in nachstehender Übersicht dargestellt. Für das Jahr 2014 liegen die Daten noch nicht vor.

  2010 2011 2012 2013
Anzahl 822 776 817 800

Frage 17: Wie viele Polizistinnen und Polizisten sind in den Jahren 2010 bis 2014 frühpensioniert worden? Wie viele davon wegen andauernder Krankheit? Wie viele Polizistinnen und Polizisten sind vor ihrer Pension jeweils in den Jahren 2010 bis 2014 verstorben? Wie hoch ist die Suizidrate?

zu Frage 17: Für das Jahr 2014 liegen noch keine Angaben vor. Die Anzahl der Polizeivollzugsbeamten, die in den Jahren 2010 bis 2013 vorzeitig in den Ruhestand versetzt wurden sowie die Anzahl der Polizeivollzugs-beamten, die vor dem Eintritt in den Ruhestand verstorben sind, ist in der nachstehenden Übersicht dargestellt. Alle Zurruhesetzungen erfolgten aufgrund von krankheitsbedingter Dienstunfähigkeit.

Ruhestand aufgrund Dienstunfähigkeit:

2010: 34    2011: 36    2012: 27   2013: 44

Verstorben: 2010: 14    2011: 20    2012: 17   2013: 13

Hinsichtlich der Suizidrate wird für den Zeitraum 2011 bis 2013 auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage Nr. 3272 (Landtagsdrucksache 5/8343) des Abgeordneten Jürgen Maresch verwiesen.

Frage 18: Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung darüber, ob und inwieweit sich Mobbing auf den Krankenstand der Polizistinnen und Polizisten auswirkt?

Frage 19: Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung darüber, ob und wie sich die Führungsqualität der Dienstleiter bei der Polizei auf Mobbing und den Krankenstand der Polizistinnen und Polizisten aus-wirkt?

zu Frage 18 und 19: Keine.

Anmerkung: 5 Fragen oder mehr als 25%  wurden somit nicht beantwortet. Weil nicht sein kann was nicht sein darf? 

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Nachfrage des Abgeordneten Lakenmacher, zur Antwort der Landesregierung Thema „Mobbing bei der Polizei Brandenburg“.

Datum des Eingangs: 22.12.2014 / Ausgegeben: 29.12.2014

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Landtag Brandenburg

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6. Wahlperiode      Drucksache 6/330

Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 72 des Abgeordneten Björn Lakenmacher

CDU-Fraktion Drucksache 6/162

Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt:

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Frage 1:Wie viele Polizistinnen und Polizisten haben wegen Krankheit in den Jahren 2010 bis 2014 täglich im Dienst gefehlt? (Bitte Auflistung nach den einzelnen Monaten der letzten fünf Jahre)

zu Frage 1:Hierzu wird auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage Nr. 28, Landtagsdrucksache 6/55, Frage 16 verwiesen. Bei den angegebenen Werten handelt es sich um Durchschnittswerte, die rechnerisch auf der Fehlzeitenquote eines jeweiligen Jahres beruhen. Die Fehlzeitenquote ist ein statistischer Wert, welcher sich, wie angegeben, jeweils ausschließlich auf ein Kalenderjahr bezieht.

Frage 2: Wie erklärt sich die LR 800 Dauerkranke und lediglich drei anerkannte Mobbingfälle?

zu Frage 2: Es gibt in der Brandenburger Polizei keine 800 Dauerkranke. In der Beantwortung der Kleinen Anfrage Nr. 28, Landtagsdrucksache 6/55, zu Frage 16 wurde dargelegt, dass im Jahr 2013 rechnerisch 800 Bedienstete aufgrund von Krankheit täglich im Dienst fehlten. Dabei ist allerdings zu beachten, dass in die Berechnung alle krankheitsbedingten Fehltage eines Kalenderjahres unabhängig von der Krankheitsdauer und damit einschließlich sämtlicher Lang- sowie Kurzzeiterkrankungen einbezogen wurden.

Im Übrigen wird auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage Nr. 28, Frage 18, verwiesen. (Anm. zur KA Frage 18.: „Keine Erkenntnisse“)

Frage 3: Personalräte sind von Amtswegen verpflichtet, Beschwerden bezüglich Mobbings (mit Einverständnis des Betroffenen) unverzüglich dem Dienststellenleiter mitzuteilen, damit dieser Maßnahmen ergreift. Warum liegen der Landesregierung diesbezüglich keine Erkenntnisse vor?

zu Frage 3: Es gehört zu den allgemeinen Aufgaben der Personalvertretungen, Anregungen und Beschwerden der Beschäftigten entgegenzunehmen und, soweit sie der Personalvertretung berechtigt erscheinen, sich gemeinsam mit der Dienststelle um Abhilfe zu bemühen. Entsprechende Aktivitäten der Personalvertretungen werden statistisch nicht erfasst.

Frage 4: Warum erfolgt keine statistische Erfassung von Mobbingbeschwerden bezüglich eines modernen und bedarfsgerechten Gesundheitsmanagements?

zu Frage 4: Für eine solche Statistik besteht kein Bedarf. Es werden alle Fälle statistisch erfasst, in denen sich der Mobbingverdacht bestätigt. Modernes und bedarfsgerechtes Gesundheitsmanagement schafft keinen Anlass für zusätzliche statistische Erhebungen.

Frage 5: Schätzt die Landesregierung die Dienstvereinbarung über Mobbing aus dem Jahr 2001 noch als zeitgemäß ein?

zu Frage 5: Ja.

Frage 6: Was versteht die Landesregierung bezogen auf Frage 12 der Antwort DS 6/55 unter „bedarfsorientierter“ Fortbildung bei den sog. „Mobbingbeauftragten“ konkret?

zu Frage 6: Die Mobbingbeauftragten werden zur Wahrnahme ihrer Aufgaben in erforderlichem Maße dienstlich fortgebildet. Das erforderliche Maß richtet sich nach dem Grad individueller Vorkenntnisse.

Frage 7: Welche konkreten Beschwerdemöglichkeiten gibt es über die Mobbingbeauftragten für Polizeibeamte? Gibt es eine übergeordnete Schiedsstelle?

zu Frage 7: Die Mobbingbeauftragten sind Teil der Dienststelle. Insoweit wären Beschwerden an die jeweilige Dienststellenleiterin oder den jeweiligen Dienststellenleiter zu richten

Quelle: http://www.parldok.brandenburg.de

Anmerkung: Drei Fragen wurden nicht oder nicht konkret beantwortet.

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