Foto: Gunter Weißgerber
Die Textveröffentlichung erfolgt mit freundlicher Genehmigung von Herrn Arnold Vaatz.
Die förmliche Programmbeschwerde an das ZDF im Wortlaut:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Die Kabarettistin Sarah Bosetti trat Anfang dieses Monats im ZDF mit der Äußerung auf: „Wäre die Spaltung der Gesellschaft wirklich etwas so Schlimmes? Sie würde ja nicht in der Mitte auseinanderbrechen, sondern ziemlich weit rechts unten. Und so ein Blinddarm ist ja nicht im strengeren Sinne essentiell für das Überleben des Gesamtkomplexes.“
Das ZDF äußert damit erstmalig konkrete Vernichtungsphantasien gegen Menschen aufgrund ihrer politischen Einstellung. Es greift damit in Bezug auf nicht COVID19-geimpfte oder nicht politisch links zu verortende Personen offen eine Argumentationskette der Nazis auf, wie sie der im KZ Bergen-Belsen tätige und 1945 wegen seiner Verbrechen hingerichtete SS-Arzt Fritz Klein in Bezug auf Juden äußerte:
„Aus Ehrfurcht vor dem menschlichen Leben würde ich einen eiternden Blinddarm aus einem kranken Körper entfernen. Der Jude ist der eiternde Blinddarm im Körper der Menschheit.“ Als doppelt geimpfter, danach erkrankter und genesener sowie persönlich die Impfung bei Erwachsenen immer noch befürwortender aber Recht und Gesetz, insbesondere den Grundrechten verpflichteter, seit 30 Jahren einer demokratischen Partei mit christlichen, liberalen und konservativen Wurzeln zugehöriger Bürger stelle ich fest: Die Verweigerung einer Impfung kann sich auf den Rat zahlreicher Fachärzte berufen, die von den öffentlich-rechtlichen Sendern zwar ausgegrenzt und mundtot gemacht werden, aber gleichwohl über gültige Approbationen verfügen und in Zeiten noch freier Arztwahl als vollwertige medizinische Mentoren in Anspruch genommen werden dürfen. Ich verweise auf die Webseite:
https://individuelle-impfentscheidung.de
Ihre Sendung ist ein besonders eklatanter Verstoß gegen §5(2) des ZDF Staatsvertrages, in dem es heißt Das ZDF hat in seinen Angeboten die Würde des Menschen zu achten und zu schützen. Es soll dazu beitragen, die Achtung vor Leben, Freiheit und körperlicher Unversehrtheit, vor Glauben und Meinung anderer zu stärken. Die sittlichen und religiösen Überzeugungen der Bevölkerung sind zu achten. Ich erhebe daher Programmbeschwerde nach §15 ZDF-Staatsvertrag wegen Verstoßes gegen Grundsätze der Programmgestaltung nach §5 ZDF Staatsvertrag und fordere aufgrund von dessen Schwere und dessen Geeignetheit zur Störung des inneren Friedens – erkennbar am enormen Ausmaß der gegenwärtigen Eskalation auf den Straßen:
1. Eine Stellungnahme des Rundfunkrates zu dieser unfassbaren Entgleisung
2. Die Benennungen der Verantwortlichen in der Redaktion für die Ausstrahlung des Beitrages
3. Die Beurlaubung derselben
4. Den Rücktritt von Intendant Bellut, Programmdirektor Himmler und Chefredakteur Frey
Mit freundlichem Gruß und ein gesundes neues Jahr
Arnold Vaatz
Arnold Vaatz war bis 2020 war Vaatz stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, als Sächsischer Staatskanzlei-Chef brachte er neben dem MDR– und dem ARD-Staatsvertrag, 1991 auch den ZDF-Staatsvertrag ins Kabinett ein. Von 1997 bis 2002 war Vaatz Mitglied des Hörfunkrats von DeutschlandRadio. (Quelle „Tichys Einblick„)
Hinterlassen Sie einen Kommentar