Foto: Pixaby
Autor: Steffen Meltzer
Immer wenn man denkt, es geht nicht schlimmer, gibt es in einigen Medien noch einen drauf. In Kandel wurde ein 15-jähriges Mädchen durch einen Schutzsuchender genannten mit einem 20cm langen Küchenmesser getötet, indem er damit mehrfach auf das wehrlose Opfer eingestochen hat. Das Mädchen selbst und später noch einmal die Eltern stellten im Vorfeld der Tat Strafanzeigen wegen Beleidigung, Nötigung, Bedrohung und Verletzung persönlicher Rechte. Daraufhin wurde am 18. Dezember 2017 an der Schule eine Gefährder-ansprache durch Polizeibeamte, im Beisein von zwei seiner Betreuerinnen durchgeführt. Auch der zuständige Vormund des Jugendamtes war informiert. Der Landkreises stritt zuerst vehement ab, über die „direkte Bedrohung“ des angeblich 15-jährigen Täters durch die Polizei informiert worden zu sein. Sie wollte nur über die Beteiligung an einer schulischen Schlägerei Kenntnis haben. Am Tattag den 27. Dezember 2017 hatte die Polizei den „Flüchtling“ noch einmal persönlich aufgesucht und eine Vorladung zur polizeilichen Vernehmung ausgehändigt. Freilich ist in Deutschland niemand verpflichtet, so einer Vorladung Folge zu leisten. Dies muss man nur gegenüber der Staatsanwaltschaft oder einem Gericht. Alle Maßnahmen indes konnten das Leben des jungen Mädchens nicht retten.
Schadensbegrenzung. Rette sich wer kann.
Die Tagesschau bevorzugte, erst gar nicht von dieser Tat zu berichten. Die unglaubliche Begründung: Es würde sich „nur“ um eine „Beziehungstat“ handeln. Über einen vorher-gehenden Sexualmord an einer neunzehnjährigen Medizinstudentin Maria L. aus Frei-burg durch einen „minderjährigen Flüchtling“, der später auf ein Erwachsenenalter geschätzt wurde, wurde gleichfalls nicht berichtet. Die Tat wäre damals lediglich von „regionaler Bedeutung“ gewesen, lautete hier der manipulative Ansatz. In anderen Medien wird das gegenwärtige Verbrechen als das eines „Messerstechers“, „Jugendlichen“ und „mutmaßlichen“ Täters abgemildert, der sein Opfer „zufällig“ im Drogeriemarkt angetroffen hätte. Dabei haben die Ermittlungen die „zufällige Anwesenheit“ von Abdul D. noch gar nicht ergeben, denn der Afghane schweigt bisher in der Untersuchungshaft. Außerdem wird in diversen Medien der Eindruck erweckt, es würde bereits feststehen, dass der Afghane erst 15 Jahre alt wäre, obwohl auch Journalisten bekannt ist, dass ein Großteil der Altersangaben unbegleiteter Flüchtlinge unrichtig sind.
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