Irrer verfolgt Polizisten und erschießt den wehrlosen Mann. Begründung: Angst vor Hunden
Wieder einmal erklärt jemand seine ganz persönliche schräge Auffassung für ein „Gesetz“, an das sich gefälligst alle anderen zu halten haben. Wer dem nicht folgt muss damit rechnen erschossen zu werden! So wie bei Bischofsheim vor neun Monaten, als sich wieder einmal ein skurriles Individuum als „Herr und Gebieter“ für den „Rest der Welt“ erklärte.
Der 58- jährige war einer Gruppe Spaziergänger auf einem Feldweg gefolgt. Es passte ihm offensichtlich nicht in seinen Kram, dass diese ihre Hunde unangeleint fröhlich laufen ließen. Die aufgeblasene Erregung über diese friedfertigen Menschen mit ihren harmlosen Hunden, muss sehr groß gewesen sein. Der Bewaffnete begann die Gruppe zu verfolgen, also lief er ihnen nach. Das bemerkten diese natürlich irgendwann und blieben mehrfach stehen. Der selbsternannte „Sheriff“ blieb daraufhin ebenso stehen. Als der Gruppe dieses abstruse Verhalten zu Recht merkwürdig vorkam, sprachen sie den Verfolger an. Ohne zu zögern zog dieser plötzlich seine Waffe und erschoss den überraschten und ahnungslosen 50-jährigen Polizeibeamten. Das Opfer konnte sich nach den zwei Schüssen noch einige Meter von der Stelle schleppen, bevor er am Ort kurz darauf verstarb. Eine Tragödie, beide Männer hatten sich bisher nicht gekannt.
Nach den Motiven für die Tötung befragt, berichtet die Presse: (angebliche) Angst vor den Hunden. Statt seine Ängste und Phobien therapieren zu lassen, hat dieser Mensch es vorgezogen, sein „Recht“ mit der Waffe durchzusetzen und zu töten.
Wieso der Totschläger diesen Personen jedoch nicht aus dem Weg gegangen ist, sondern er die Menschengruppe samt ihrer Hunde systematisch verfolgt und aufgelauert hat, wird die nunmehr beginnende Gerichtsverhandlung zu klären haben. Der zuständige Staatsanwalt soll schon einmal eine „verminderte Schuldfähigkeit“ angemahnt haben. Das würde bedeuten, dass im schlechtesten Fall aller Fälle, der Pistolenschütze eine stark verminderte bzw. gar keine Strafe bekommt, sondern lediglich eine Einweisung in die Psychiatrie. Von dort kann er dann irgendwann als „geheilt“ entlassen werden und gilt als nicht vorbestraft. Damit bliebe der Fall weitestgehend ungesühnt.
Dass gestörte Menschen ihre ganz eigenen „Interpretationen“ für ihr antisoziales und steuerungsunfähige Verhalten haben, sieht man auch an dieser Geschichte. Ich kann mir persönlich nicht vorstellen, dass der Täter, mit so einem vermutlichen psychopathischen Auftreten, bisher nirgends aufgefallen sein soll. Jemand der in seiner Erregung, im relativ hohen Alter von 58 Jahren, einen anderen Menschen tötet, ist garantiert durch ein aggressives und anmaßendes Gehabe, bereits in Erscheinung getreten.
Die Frage die sich für mich ergibt, gab es bereits andere Vorfälle?
Zum Beispiel Nachbarschaftsstreitigkeiten oder ein stark verkehrsgefährdendes Verhalten, dass in der Vergangenheit nicht oder unzureichend geahndet wurde? Hatten Opfer bzw. Geschädigte Angst eine Anzeige gegen diesen Herrn zu erstatten, weil sie um dessen Aggressionspotential wussten? Gab es bereits diesbezüglich Verfahren und/oder Gerichtsverhandlungen, mit allzu nachsichtigen Richtern? Dann wäre es, aus meiner Sicht kein Wunder, wenn sich der Pistolenschütze „berechtigt“ fühlt, nach seiner Fasson in ein Geschehensablauf einzugreifen und abzustrafen. Genau das sind für mich die Gründe, bei einer Strafverfolgung und Anklage eben keine unnötige Nachsicht und Milde zu zeigen. Die Folgen können unübersehbar für das Danach sein, da sich dann Täter gestärkt fühlen, über das Rechtssystem lachen und ihre Tatintensitäten steigern. Zum Leidwesen des nächsten Opfers, bis hin zu dessen Tod.
Man muss kein Hellseher sein, um solche Menschen zu erkennen. Wie Sie sich in einer ähnlichen Situation verhalten sollten, lesen Sie ausführlich in meinem erscheinenden Buch: Ratgeber Gefahrenabwehr.
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