Beispiele aus dem realen Leben
Ein Obdach in einem Gefängnis zu bekommen, ist in Deutschland nicht, so einfach. Während in den USA ein beträchtlicher Anteil der männlichen Bevölkerung sein Dasein im Knast fristet, muss man hierzulande schon einiges auf dem Kerbholz haben, um diese besondere staatliche Zuwendung in Anspruch nehmen zu dürfen.
Das musste im sächsischen Meißen ein verzweifelter Mann erfahren, der mit dem ungewöhnlichen Wunsch, verhaftet zu werden, auf der Polizeiwache erschien. Er hatte bereits zehn Jahre in einer Strafvollzugsanstalt wegen Totschlags abgesessen. Nach seiner Entlassung, ausgerechnet vor Weihnachten, hatte er große Mühe, sich in der Freiheit zurechtzufinden. Da konnte ihm auch der zugeteilte Bewährungshelfer wenig helfen. „Ich will wieder zurück ins Gefängnis!“ stellte er in der Wache unmissverständlich klar. Leider konnten die verblüfften Polizisten diesen expliziten Wunsch nicht erfüllen und schickten den Mann kurzerhand wieder nach Hause.
In Singen hatte ein reuiger Straftäter ebenfalls Pech. Ausgerechnet am Tag der offenen Tür begehrte er in das dortige Gefängnis Einlass und Unterkunft. Er wolle nun endlich seine Flucht beenden und seine Strafe absitzen, gestand er JVA-Beamten. Der Zeitpunkt für sein Begehren war jedoch überaus ungünstig, da sich gerade rund 700 neugierige Besucher in dem Gebäudekomplex aufhielten. Das Personal war an diesem Tag „mit Extrawünschen“ schlicht überfordert. Allerdings wurde nur der vom einsichtigen Straftäter selbst gewählte Aufenthaltsort abschlägig beschieden. Seinem Wunsch, sich zu stellen, gab man gerne nach und bestellte ein „Polizeitaxi“, der ihn ins benachbarte Koblenz brachte. Dort darf er auf eigenen Wunsch statt einer Geldstrafe eine mehrwöchige Haftstrafe absitzen, Heizung, Bett und Verpflegung all inclusive.
In Neuruppin musste wiederum einem 20-Jährigen dieser Luxus verwehrt bleiben. Immer wieder zeigte er sich selbst bei der Polizei wegen angeblicher Straftaten an, um in den Strafvollzug zu kommen. Als erstes wollte er an mehreren Tagen den Notruf missbraucht und die Beamten mit Nazi-Parolen, wie „Sieg Heil“ belästigt haben. Zusätzlich habe er vier Fahrräder gestohlen und diese nach seinen Angaben anschließend einfach weggeworfen.
Die korrekten Polizeibeamten protokollierten alle Selbstanzeigen gewissenhaft und der Mann durfte, sichtlich enttäuscht, wieder gehen. Einige Tage später versuchte es der erfolglose Straftatenvortäuscher erneut. Als er beobachtete, dass drei Personen, nach der Verwendung verfassungsfeindlicher Symbole zur Feststellung ihrer Identität auf die Polizeiwache geführt wurden, witterte er eine neue Chance und wollte ebenfalls mitgenommen werden. Auch er habe „mitgemacht“ und mehrfach „Sieg Heil“ gerufen. Zu seinem Pech bestritten seine anderen angeblichen Komplizen noch vor Ort vehement, dass dieser Typ zu ihnen gehören würde. Sein heimlicher Plan, so nun endlich Obdach im Knast zu finden, ging wieder nicht auf.
Immerhin konnten die Polizeibeamten dem nervenden Möchtegernkriminellen seine Motive entlocken: Er hatte seinen Schlafplatz bei einem Kumpel eingebüßt und sei obdachlos. Ein Gefängnisaufenthalt im kalten Winter wäre ihm jetzt sehr angenehm. „Das Niveau“ wäre dort höher, als in einer Obdachlosenunterkunft.
Warum wollen Menschen freiwillig ohne Not in den Knast?
Dieses Kuriosum tritt immer wieder einmal auf. Erfahrene Polizeibeamte wissen das. Auch hat der Delinquent des letzten Beispiels nicht ganz unrecht, wenn er meint, dass der Unterbringungsstandard der staatlichen Justizvollzugseinrichtungen deutlich höher sei, als der mancher Obdachlosenunterkünfte.
Diese Menschen erhoffen sich von einem Gefängnis einen strukturierten Tagesablauf, den sie allein nicht mehr gestalten können, Vorschriften darüber, wie der Tag zu verbringen ist, eine klare Hierarchie, die Möglichkeit, einer Gruppe anzugehören und wahrgenommen zu werden, außerdem regelmäßige Mahlzeiten, Bettwäschetausch und die Gelegenheit, täglich duschen können. Das ist viel mehr, als manche „da draußen“ selbst organisieren können. Hinzu kommen Sportmöglichkeiten und ärztliche Versorgung, von denen Gefängnisinsassen profitieren. Alkohol und illegale Drogen sind dagegen in der Regel gar nicht oder nur beschränkt verfügbar. Betroffene wissen: Ein Drogenentzug ist im Knast leichter. Deshalb hoffen manche, dass sie hier leichter ihrem Teufelskreis entkommen können. Tatsächlich kann die Lebenserwartung bei manchen Persönlichkeiten durch den Daueraufenthalt im Strafvollzug deutlich über dem in der „Freiheit“ der Straße liegen. Der Strafvollzug ist allerdings keineswegs eine bequeme Pension mit Rundumversorgung und birgt auch erhebliche Risiken und Schattenseiten für Insassen. Brutale Hierarchien, Gewalt und Mobbing unter Gefangenen, schwere Körperverletzungen, sexueller Missbrauch und Vergewaltigungen, Folter, sogar Tötungsdelikte kommen vor. Experten gehen von einer hohen Dunkelziffer unentdeckter Straftaten in deutschen Gefängnissen aus. Siehe auch das Buch „Ratgeber Gefahrenabwehr* Begünstigt wird das durch den stetigen Personalabbau bei Vollzugsbediensteten. Hier ist politische Klarsicht und Konsequent gefragt, doch viele Entscheidungsträger kennen zwar die Zustände, reagieren aber nicht.
Fazit: Freiheit ist immer besser als eingesperrt zu sein. Aber die Freiheit beginnt immer zuerst im eigenen Kopf.
Steffen Meltzer, Autor von „Ratgeber Gefahrenabwehr: So schützen Sie sich vor Kriminalität – Ein Polizeitrainer klärt auf“, Ehrenverlag, ISBN: 978-3981955910, 19,90 €, hier zu erwerben: https://www.steffen-meltzer.de/produkt/ratgeber-gefahrenabwehr-schuetzen-sie-sich-vor-kriminalitaet-ein-polizeitrainer-klaert-auf/
Ich sehe Geldstrafen als Sippenstrafen an, denn letztendlich wird ja die Geldstrafe einer verheirateten Person, aus dem zur Verfügung stehenden Familieneinkommen bezahlt; also würde meine Ehefrau genauso bestraft wie ich, bzw. beide dann zur Hälfte.
Sind Kinder vorhanden, werden sie auch mit bestraft.
Viele Grüße
H. J. Weber
Guten Tag Herr Weber, man kann natürlich immer seine persönliche Wahrnehmung schreiben und vertreten, na klar. Vor allem zu dem was nicht gehen würde. Was wäre für Sie zur Geldstrafe die- bzw. eine Alternative? Denn das Straftaten sanktioniert werden müssen, darüber sollte Einigkeit herrschen, oder?
Freundliche Grüße
Steffen Meltzer
Hallo Steffen Meltzer,
natürlich müssen Straftaten sanktioniert werden.
Und wenn Sozialstunden, gemeinnützige Arbeit, oder andere Dienste, die der Schuldige erbringen könnte, nicht mehr ausreichen wegen der schere der Straftat, dann auch Knast.
Ich dachte mehr an Geldstrafen für Ordnungswidrigkeiten, die ja schon bei dem Verstoß gegen das Meldegesetz in die Tausende gehen können.
Was können die Ehefrau und die Kinder dafür, wenn Papa sich nicht rechtzeitig ummeldet?
Sie müssen aber mit büßen, denn auch sie haben dann weniger Geld zur Verfügung und das sind Sippenstrafen.
Viele Grüße
H. J. Weber
Guten Tag Herr Weber,
ich kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass ein Familienvater tausende Euro Geldstrafe zahlen muss, nur weil er verpasst, sich pünktlich umzumelden. Strafbefehle mit Tagessätzen finde ich übrigens in Ordnung. Wer Straftaten begeht muss auch mit den Folgen leben. Geldstrafen sind ein wirksames Instrument bei der Strafzumessung und haben darüber hinaus auch einen nachhaltigen erzieherischen Wert. Wer beispielsweise zu schnell und/oder betrunken Auto fährt und dabei andere gefährdet, muss auch eine empfindliche Geldbuße bekommen.
Freundliche Grüße
Steffen Meltzer
Ja Herr Meltzer, da sollten Sie sich aber einmal das neue Meldegesetz durchlesen und die Strafandrohungen die dort stehen.
Natürlich müssen Verstöße gegen das Gesetz geahndet werden; keine Frage.
Aber warum die ganze Familie mit bestrafen?
Wenn ich bei Rot über die Ampel fahre, werde ich besser erzogen, wenn ich in dem nächsten Unfallkrankenhaus 10 Wochenenden die Betten machen muss, als wenn ich hunderte von Euro an Geldstrafe zahlen muss, und dabei meine Ehefrau und Kinder auch noch mit bestraft werden.
Die Sippenstafenmethoden, werden die Deutschen nicht los.
Jeder muss für das Vergehen, was er begangen hat auch „zahlen“, aber nur der Täter ***persönlich***.
Viele Grüße
H. J. Weber
Lieber Herr Weber, das Meldegesetz dürfte wenig mit meinem o.g. Artikel zu tun haben. Der war ja der Ausgangspunkt für Ihren Beitrag. Aber sei es drum. Ich bin ja immer für Genauigkeit in der Diskussion und gegen einen Frustabbau über die ach so „böse Welt da draußen“.
Dann beschreiben Sie mir doch mal einen konkreten Fall wo ein „Familienvater“ mehrere tausend Euro Geldstrafe zahlen musste, weil er es ein paar Wochen versäumt hat, sich umzumelden. Das würde mich direkt interessieren. Ich werde diesen Fall dann auch gern genau prüfen, ob er sich tatsächlich so zugetragen hat, oder Ihrer Phantasie entspringt. Weil ich gerade bei „Genauigkeit“ bin: welches „Meldegesetz“meinen Sie denn nun konkret? Das aus Bayern, Brandenburg, NRW, Berlin oder von welchem Bundesland? Schicken Sie bitte gleich mal einen Link, mit den Strafsanktionen, damit ich Ihre Argumentation nachvollziehen kann.
Noch ein vorläufig letztes, ich finde es unangemessen, dass Sie ständig sinngemäß von „Sippenhaft“ sprechen. Das gab und gibt es nur in Diktaturen. Die Opfer des Nationalsozialismus haben dazu sicherlich eine andere Meinung als Sie und ich übrigens auch.
Das wäre ja noch schöner, dass bei „Familienvätern“ keine Geldstrafen ausgesprochen werden dürfen.
Freundliche Grüße
Steffen Meltzer
Hallo Herr Meltzer,
hier der Text:7. Wie hoch ist das Bußgeld bei der Überschreitung der Anmeldefrist?
***In dem überarbeiteten Meldegesetz, das ab November 2015 bundesweit Gültigkeit hat, wurden die Bußgeldhöhen deutlich erhöht. Terminüberschreitungen können mit einer Geldbuße bis zu tausend Euro geahndet werden. In besonders schweren Fällen sind laut Absatz 3 sogar Geldbußen bis zu fünfzigtausend Euro möglich***.
Ganzer Text unter:
https://www.ummelden.de/Umzug/einwohnermeldeamt-ummeldung.html
Übrigens habe ich ***nicht*** geschrieben, dass ein Familienvater diese Strafe schon einmal zahlen ***musste***.
Ich halte es für eine Sippenstrafe, wenn ein Ehepartner eine Strafe aus dem Vermögen bezahlen muss, dass beiden Ehepartnern zu gleichen Teilen gehört und aus dem auch noch Kinder versorgt werden müssen.
Denn jeder muss für seine Taten persönlich gerade stehen und nicht die Familienangehörigen gleich mit.
Papa hat einen Nachbar beleidigt, muss dafür einige hunderte Euro Geldstrafe zahlen und Mama und Kinder müssen die nächsten Wochen sehen, wie sie das Geld irgendwo einsparen.
Das sind Sippenstrafen, denn diese Art von Strafen belasten die ganzen Familie.
Ähnlich waren die Sippenstrafen im Nationalsozialismus, wenn das Vermögen der Familie beschlagnahmt wurde, weil Papa gegen das Gesetz verstoßen hatte.
Natürlich gilt das nur für die kleinen Leute, die können sogar beruflich Schwierigkeiten bekommen.
Einige Etagen höher darf man noch Verkehrsminister von Bayern werden, wenn man rechtskräftig dafür verurteilt wurde betrunken einen Frau totgefahren zu haben.
Man kann auch noch Innenminister von NRW werden, wenn man bereits 2 x wegen Meineides vorbestraft ist.
Dem kleinen Kneipenbesitzer kann schon die Konzession entzogen werden, wenn er „nur“ vor Gericht eine Falschaussage macht; ja da kann man ja auch ganze Familien gleich mit belasten.
Viele Grüße
H. J. Weber
Guten Morgen Herr Weber, Ihnen ist also kein Fall bekannt, indem ein „Familienvater 1000€ Strafe zahlen musste. Das halten wir jetzt mal fest.
Sie schreiben also im Konjunktiv. Dafür schreiben Sie desweiteren von Kneipenbesitzern, Verkehrsministern und immer wieder von Sippenhaft. Bald sind wir dann bei der Diskussion gelandet, ob die Erde eine Scheibe oder vielleicht doch eine Kugel ist.
Entschuldigen Sie bitte, dass ist für mich eine fruchtlose Diskussion, die im Übrigen nichts mit meinem o.g. Artikel inhaltlich zu tun hat. Es ist Aufgabe einer Behörde oder eines Gerichtes, Strafen individuell, das betrifft auch Geldstrafen, festzulegen, ohne jemanden in ein finanzielles Elend zu stürzen. Ihr gebetsmühlenartig vorgetragenes Unwort „Sippenhaft“ kann ich in diesem Zusammenhang nur schwer ertragen, weil es Unsinn ist. Damit möchte ich die Diskussion mit Ihnen beenden.
Steffen Meltzer
Man Her Meltzer, Sie müssen doch lesen können.
Ich hatte geschrieben:
::::::die ja schon bei dem Verstoß gegen das Meldegesetz in die Tausende gehen ***************können************
Und den Nachweis habe ich Ihnen erbracht, bis zu 50.000,00 Euro.
Ich denke, nun hilft nur noch die Zensur.
Aber trotzdem
Schone Grüße aus Andalusien
H. J. Weber
…was meinen Sie damit, dass jetzt nur noch „Zensur“ hilft? Die „Sternchen“ haben Sie doch selbst angebracht. Bitte begründen Sie das mal, da bin ich direckt mal drauf gespannt.
VG Steffen Meltzer