Autor Steffen Meltzer
In Bremen hat die Polizei auf einen Menschen schießen müssen. Der Mann, ein 54-jähriger Marokkaner, ist an den Folgen im Krankenhaus verstorben. Einmal mehr wird der Sound über eine „gewaltbereite“ und „rassistische“ deutsche Polizei ohrenbetäubend bis zum Anschlag aufgedreht. Ein vermeintliches Festival für Populisten, Ideologen und Polizistenhasser.
Für mich ein Grund, mir das im Internet kursierende Video einmal genauer anzuschauen und das Geschehen augenscheinlich zu bewerten.
Um es vorweg zu nehmen, einen ungerechtfertigten Schusswaffengebrauch, durch einen Polizeibeamten, konnte ich nicht erkennen. Was dabei nicht ersichtlich ist: aus welchen Gründen die Polizei zur Unterstützung/Absicherung bei der Wohnungsberäumung gerufen wurde. Die Bremer Polizei berichtet von einer „psychosozialen Krise“. Bei der Beurteilung der Gefahrenlage muss das für die Eigensicherung der eingesetzten Beamten eine wesentliche Rolle gespielt haben.
Zum Einsatzgeschehen: Der wiederholten mündlichen Aufforderung, das Messer fallen zu lassen, kam die Person nicht nach, woraufhin ein Beamter Pfefferspray einsetzte. Als der Messermann schließlich mit Pfefferspray besprüht worden war, kam er plötzlich auf den Beamten zugestürmt. Der Polizist hat vergeblich versucht, die Zwischendistanz zu vergrößern, indem er rückwärts gelaufen ist. Jemand der vorwärts sprintet, ist jedoch immer schneller als ein rückwärts Ausweichender. Lebensgefahr! Die Polizeibeamten hatten deshalb nur wenige Sekunden Zeit zu entscheiden, ob die Schusswaffe eingesetzt wird oder nicht. War das Vorwärtsstürmen des Messermanns ein Angriff oder doch nur eine Flucht?
Ein Polizeibeamter ist nicht verpflichtet, erst zu „testen“, ob ein Messer in seinem Hals steckt oder vielleicht doch nur der Versuch einer Flucht vorlag. Damit lag für mich zweifellos eine unmittelbare Gefahr für dessen Leib und Leben vor, die nur noch durch den Einsatz der Schusswaffe abzuwehren war.
Ein Polizeibeamter bzw. eine Polizeibeamtin (wird ermittelt), hat daraufhin einen ungezielten Deutschuss zur Abwehr der unmittelbaren Lebensgefahr (steht kurz bevor bzw. ist schon eingetreten) abgegeben. Da schnelle Angriffe mit einem Messer unter sieben Meter Entfernung kaum noch mit einem gezielten Schuss abzuwehren sind, kann im Übrigen beim Schießen das Ziel nur noch „angedeutet“ werden, darin sind sich alle ernstzunehmenden Experten einig. In diesem Fall erfolgten Wirkungstreffer mit Mannstoppwirkung. Dadurch wurde die Handlung beendet. Der Getroffene kann dabei verbluten, wenn zum Beispiel die Aorta oder eine anderes großes Blutgefäß getroffen wird.
Die Ordnungshüter mussten innerhalb einer sehr kurzen Zeit eine definitive Entscheidung herbeiführen, für die es keine zweite Chance gibt. Auch Polizisten haben ein Recht auf ihr Überleben. Für manche Journalisten und die „Antifa“ ist das „erstaunlich“. Deshalb wird gegen unsere Polizei eine Kampagne geführt, um diese zu entmenschlichen. Sie sind Familienväter und -mütter in Uniform und nicht verpflichtet, sich erst einmal ein Messer in den Körper rammen zu lassen, bevor sie ihre Waffe einsetzen.
Konsequenzen
Zu den Folgen einer Schussabgabe auf einen anderen Menschen kann für den Schützen eine Posttraumatische Belastungsstörung gehören. Außerdem müssen die Beamten ein Ermittlungsverfahren, eine vorverurteilende mediale Berichterstattung und Hass in den sozialen Netzwerken über sich ergehen lassen. Darüber hinaus werden sich die Antifa u.a. Extremisten für die Namen und Anschriften der Akteure interessieren. Die Bedrohungen können bis in den Familienkreis gehen, wodurch der persönliche Lebensbereich erheblich eingeschränkt sein kann.
Mein Fazit: Nach meinen Beobachtungen haben die Beamten vor Ort weder schießwütig noch rassistisch oder anderweitig rechtswidrig gehandelt.
Mein Beitrag erschien zuerst auf Tichys Einblick
Anmerkung: Der Autor hat als Polizeitrainer 15 Jahre Polizisten an der Waffe oder beispielsweise zu Amoklagen weitergebildet und trainiert. Persönliche und berufliche Erfahrungen, Aus-und Fortbildung kann der Interessierte im Buch „Ratgeber Gefahrenabwehr“ nachlesen.
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