Der Beitrag wurde in der Bundesausgabe „Deutsche Polizei, August/2018 veröffentlicht und enthält wesentliche Passagen aus dem neu erschienen Buch „Schlussakkord Deutschland – Wie die Politik unsere Sicherheit gefährdet und die Polizei im Stich lässt“
Fotoauszug aus „Deutsche Polizei“
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Von Polizeioberkommissar Steffen Meltzer
Ein verpfuschtes Leben. Am 28. Februar 2017 läutete der unter anderem wegen Drogen, Körperverletzung, Diebstählen und Raub mehrfach vorbestrafte Jan G. (24), wohnhaft im brandenburgischen Müllrose, einem Ort mit 4.300 Einwohnern, das große Finale ein. Es ist der Anfang vom Ende des irren Lebens eines verhaltensauffälligen jungen Mannes, der an diesem Tag drei Menschen töten wird. Eine Tat mit Ansage, die wütend macht, denn sie hätte aus meiner Sicht verhindert werden können, ja müssen. Es zeigt eindringlich, was in unserem Rechtsstaat schieflaufen kann, wenn man glaubt, Intensivtätern immer wieder eine neue Chance geben zu müssen. Wenn Gutachter Prognosen abgeben, die sich im Nachhinein zumindest als „fragwürdig“ herausstellen.
Das musste ja so kommen. Jan G., psychisch labil und drogenabhängig, ermordete am Ende einer langen kriminellen Karriere drei Menschen. Das erste Opfer war seine Oma, vielleicht der einzige Mensch, der sich seiner noch angenommen hatte. Die beiden anderen Opfer wurden zwei Brandenburger Polizisten, die er tötete, als diese seine Pkw-Flucht stoppen wollten.
Nach der ersten Erschütterung über den Fall wurde erstaunlich schnell wieder zum Alltag übergegangen. Die Folgen müssen jedoch nachhaltig sein und dürfen im Aktionismus des täglichen Geschehens nicht in Vergessenheit geraten.
61 Einträge
Immer wieder wurde war Jan G., dessen Strafregister bereits 61 Einträge bei der Polizei betragen haben soll, von den Verantwortlichen laufen gelassen. Allein 2006 gab es 19 Strafverfahren wegen verschiedener Delikte. Hausverbot an der Schule, aus dem Heim für Jugendliche achtkantig rausgeflogen, nachdem er seinen Betreuer angegriffen hatte – ein gescheitertes Leben, voller Straftaten. Bald geht er mit dem Messer auf einen ehemaligen Freund los, verletzt ihn am Hals schwer, das Opfer überlebt nur aufgrund „günstiger Umstände“. Konsequenzen? Zwei Jahre auf Bewährung. Alle psychologischen Behandlungen blieben erfolglos. Als er doch einmal in den Knast muss, attestiert man ihm eine Psychose basierend auf einer Schizophrenie.
Nach seiner Haftentlassung zieht er in das Haus seiner Oma. Das Verhältnis ist von Anfang angespannt, im benachbarten Haus fühlen sich die Mutter und deren Lebensgefährte ständig bedroht. Er versucht, die Werkstatt anzuzünden, rennt wie von einer Tarantel gestochen mit zwei Messern bedrohlich umher, stellt ein makabres Kreuz mit dem Namen seiner Mutter auf und tötet die Katze im Haus der Oma.
Immer wieder wird die Polizei gerufen, ständig werden neue Geldforderungen gestellt, Gewaltfantasien zur Einschüchterung gezielt eingesetzt. Jan G. soll seit dem 14. Lebensjahr illegale Drogen genommen haben. Daran konnten auch die vielen therapeutischen Hilfen von Betreuern, Psychologen und Psychiatern nichts ändern.
Ein verhängnisvolles Gutachten
Immer wieder wurde er durch Gutachter und Richter vor der Einweisung in eine Psychiatrie oder einer Verurteilung zu einer weiteren Haftstrafe bewahrt. So in einem vorhergehenden Prozess vor dem Landgericht Frankfurt/Oder. Dort wurden 2016 erneut mehrere Straftaten verhandelt. Es ist eine von insgesamt fünf Anklagen. Diesmal geht es um Körperverletzung, Bedrohung, Fahren ohne Fahrerlaubnis und Diebstähle. Der Gutachter, ein Facharzt für Psychiatrie, Psychotherapie und forensische Psychiatrie, stellt fest: Die krankhafte seelische Störung sei dauerhaft, vermutlich werde es daher „auch in Zukunft zu aggressiven Durchbrüchen und der Gefahr vergleichbarer Taten mit nicht kontrollierbaren Auswirkungen für Leib und Leben anderer kommen“. Zum Tatzeitpunkt, so der Gutachter, „war Jan G. unbehandelt, stand unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluss und war komplett unfähig, sein Verhalten zu steuern“.
Jan G. wurde auch aufgrund seiner Schizophrenie freigesprochen, eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Diese Maßnahme wurde jedoch außer Vollzug gesetzt, eine Bewährung ausgesprochen. Warum? Der Gutachter stellt eine „offensichtlich bestehende gute therapeutische Beeinflussbarkeit des Angeklagten“ fest und schätzt ein, „die Gefahr könne durch Medikamente und Behandlung auf ein für die Allgemeinheit erträgliches Maß minimiert werden“. Das Gericht schließt sich den Auffassungen des Sachverständigen an.
Ein fataler Irrtum, wie sich später herausstellt. Denn Jan G. interessierte sich nicht für die Auflagen. Die Bewährung wurde dennoch nicht widerrufen. Selbst der Verstoß gegen Bewährungsauflagen verpuffte schnell ins Nirwana, obwohl die Staatsanwaltschaft von einer tickenden Zeitbombe ausgegangen sei. Die Bewährung wurde auch nicht widerrufen, als die bayerische Polizei Jan G. bei einer Verkehrskontrolle, aggressiv und erneut ohne Fahrerlaubnis und unter Drogeneinfluss antraf. Nur ein paar Wochen Psychiatrie, abgehakt, weitermachen!
Ein Gerichtsgutachter hielt ihn zwar für „eine erhebliche Gefahr für die Allgemeinheit“, aber gleichzeitig für „nicht schuldfähig“. Eine Therapie sollte dagegen wegen seiner „offensichtlich bestehenden guten therapeutischen Beeinflussbarkeit des Angeklagten“ auch „ambulant in der Freizeit machbar sein“. Was ihn freilich nicht interessierte.
Während sich Gutachter bei ihrer Arbeit „auch mal irren können“, müssen Polizisten im wahrsten Sinne des Wortes ihren Kopf hinhalten, um manche der gar nicht so guten Gutachten zu korrigieren. Wie in diesem tragischen Fall.
Bereits 2008 hatte der Täter einem ehemaligen Freund ein Messer in den Hals gestochen, nur durch Zufall und eine Notoperation konnte dieser überleben. Das Urteil: Zwei Jahre Haft, und es gab Bewährung!
Erschüttertes Vertrauen
Es ist eine kriminologische Binsenweisheit: Jedes antisoziale Verhalten muss zeitnah konsequent geahndet werden. Es erschüttert das Vertrauen der Bevölkerung in einem gefährlichen Maß, wenn kalte Täter in einem Menschenmeer der Anonymität verschwinden und sich hinter einer möglicherweise falsch diagnostizierten psychischen Erkrankung oder einem Drogenmissbrauch feige verstecken können. Zudem besteht bei vielen Tätern die Gefahr, dass sie in immer kürzeren Abständen immer tatintensivere Verbrechen begehen.
Ich halte es für fraglich, dass ein Einzelgutachter zu einer derartigen bedeutungsschweren Persönlichkeit in einem Verfahren aufsteigt, in dem es um Verbrechenstatbestände geht. Drei Gutachter, drei verschiedene Meinungen, die Fehlerquelle ist vorprogrammiert. Der Fall Gustl Mollath lässt grüßen.
Die erfahrene Psychologin Andrea Jacob berichtet, dass sie 300 Gutachten in den vergangenen sechs Jahren analysiert habe und kein einziges wäre verwertbar gewesen. Auch eine Studie der Fern-Universität Hagen wertete 116 Gutachten im Oberlandesgerichtsbezirk Hamm aus: „Erhebliche handwerkliche Fehler“ bei der Erstellung rechtspsychologischer Gutachten machten dabei Prof. Dr. Christel Salewski und Prof. Dr. Stefan Stürmer aus. Sie spürten zahlreiche defizitäre psychologische Fundierungen des handwerklichen Vorgehens und den Einsatz fragwürdiger Diagnoseinstrumente auf: „Tatsächlich erfüllt nur eine Minderheit der Gutachten die fachlich geforderten Qualitätsstandards“, so Prof. Salewski. Diese wurden meistens von Diplom- beziehungsweise Master-of-Science-Psychologen verfasst. Es geht um schwerwiegende Qualitätsmängel, 35 Prozent der Gutachten hätten methodisch problematische Verfahren und unsystematische Gespräche, ungeplante Beobachtungen, keine oder ungenügende Tests beziehungsweise testähnliche Verfahren verwendet. Die Ergebnisse wären alarmierend: etwa ein Drittel bis zur Hälfte der Gutachten seien fehlerhaft.
Die Psychologie kann nur Prognosen stellen und über Wahrscheinlichkeiten befinden. Die Fehlerquellen sind enorm, nicht selten werden keinerlei wissenschaftliche Standards eingehalten. Gutachter können sich lediglich der „Wahrheit“ mehr oder minder annähern.
Gutachter liegen bei der Gefahrenabwehr in der Mehrzahl richtig
Selbstverständlich gehe ich davon aus, dass das dem überwiegenden Teil der Gerichtsgutachter gelingt und die Mehrzahl liegt auch richtig. Bei Tätern, die gemäß Paragraf 63 Strafprozessordnung (StPO) in die forensische Psychiatrie verbracht werden, da sie als „nicht schuldfähig“ einklassifiziert werden. Dort kann die Verweildauer so lange andauern, bis der Täter austherapiert ist, was im Zweifel lebenslang sein kann.
So bei einem hochaggressiven Täter, der Menschen in einem Hamburger Bahnhof auf die Gleise geschubst hatte. Der andere mit muslimischer Migrationshintergrund, ebenso aggressiv, völlig unberechenbar, hört Stimmen, folgt diesen, sagt explizit von sich, er sei ein Mörder, diverse Flaschenwürfe auf Personen, teils einfach durch die Tür in Kneipen hinein, griff einen Freund mit einer Axt an, die zum Glück noch durch das Lederstück an der Scheide geschützt war.
Darüber wird wenig oder kaum geschrieben, es passiert geräuschlos, wenn die richtigen Entscheidungen getroffen werden. Leider fallen nur die fraglichen Prognosen auf, vor allem wenn Menschenleben zu beklagen sind. Immer wieder gelingt es, den zu Begutachteten zu täuschen, Beispiele derer gibt es viele.
Auch das Gericht ist nicht aus der Verantwortung. Es ist nicht verpflichtet, sich der Meinung eines Einzelgutachters anzuschließen. Gutachter haben nur eine beratende Tätigkeit gegenüber dem Gericht.
Konsequenzen drei Jahre zu spät
Am 28. Februar 2017 will sich Jan G. in der Badewanne der Oma waschen. Diese ist jedoch mit Sachen belegt. Es ist einer seiner vielen Wutanfälle. Diesmal aber geht es um Leben und Tod. Erst prügelt er auf die alte Dame ein, soll ihr das Gesicht zerschlagen und dann mit einem Messer in den Hals gestochen haben. Anschließend flüchtet er mit dem Auto der Großmutter. Bei der Verfolgung durch die Polizei tötet er zwei weitere Menschen. Die Körperteile der beiden Polizeibeamten mussten von deren Kollegen eingesammelt werden. Sie hatten versucht, rasch noch ein Nagelbrett vor dem heranrasenden Täterfahrzeug auszurollen. Jan G. hielt voll drauf und überfuhr beide.
Am Ende der kriminellen Fahnenstange geht der neue Gutachter zumindest bei dem Mord an den zwei Polizisten von einer uneingeschränkten Schuldfähigkeit aus. Im Gegensatz zu den vorangegangenen Gutachten befindet der Professor, dass keine schizophrene Erkrankung vorliegt. Selbst der Verteidiger plädiert auf eine „eingeschränkte Schuldfähigkeit“ und beantragt zwölf Jahre Haft. Welche wundersame Wendung und welch schnelle Gesundung eines Serienverbrechers.
Das Urteil des Gerichts: Lebenslang mit der Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Damit wird es dem Täter fast unmöglich, bereits nach 15 Jahren das Gefängnis als freier Mann zu verlassen.
… hätte …
Eine ähnlich konsequente Herangehensweise bei den vorangegangenen Straftaten hätte unter Umständen drei Menschenleben retten können. Auch die höchstmögliche Strafe ist nunmehr nicht in der Lage, den Kindern der Polizisten ihre Väter wieder zu geben und seiner Oma einen geruhsamen Lebensabend zu ermöglichen.
Der Vertreter der Nebenkläger, Rechtsanwalt Peter Michael Diestel, sagte: „Zwei Aktenordner voll mit Beschwerden und Hinweisen habe die Mutter an Behörden geschickt, um auf die Gefährlichkeit des Sohnes aufmerksam zu machen – sie ist ausgelacht worden “. Jan G. hat seinen leiblichen Vater nie kennengelernt. Leila G., die Mutter, brachte stattdessen ständig verschiedene Männer ins Haus. Einer soll sich dabei an dem kleinen Jan sexuell vergangen haben. Inzwischen sagt die Mutter aus, sie habe 16 Jahre lang Ämter und Behörden informiert und inständig um Hilfe gebeten. Anwalt Diestel vertritt die Mutter als Nebenklägerin und wirft den Behörden ein „bizarres Versagen vor. Hierzu möchte ich wertfrei anmerken, dass die Prägungsphase zur zukünftigen Persönlichkeitsstruktur eines Menschen nun einmal in der frühesten Kindheit stattfindet. Eine letzte Chance ergibt sich in der Pubertät, danach ist der Zug abgefahren.
Nicht bei Trauerarbeit für die Opfer stehen bleiben
Der Tatablauf wirft viele Fragen auf und muss Folgen für alle Beteiligten haben. Man darf jetzt nicht bei der Trauerarbeit für die Opfer stehen bleiben. Immer wieder kommen Täter auf freien Fuß, weil zu optimistische Gutachten erstellt werden. Während sich Gutachter auf ihre „Unfehlbarkeit“ zurückziehen und Fachfremden jegliche Kompetenz absprechen, müssen Polizisten ihr Leben einsetzen, um Fehler im Sinne der Gesellschaft zu korrigieren und Menschenleben zu schützen.
Das gelingt leider nicht immer. Die Frage stellt sich, ob es bei Intensivtätern wirklich ausreichend ist, dass ein einzelner Gutachter Gefahrenprognosen abgibt. Gerichte sind an die Expertisen nicht gebunden, halten sich aber im Regelfall daran und begründen entsprechend auch ihre Urteile. Die bisherigen therapeutischen und strafrechtlichen Maßnahmen führten letztlich in diesem Fall dazu, dass ein Täter weiterhin frei agieren und damit Menschen das Leben nehmen konnte.
Auch für die Brandenburger Polizei sollte es Konsequenzen geben. Diese treten allerdings schon jetzt viel zu spät ein, immerhin hatten wir im Vorjahr im Bundesland 848 Intensivtäter, davon 79 Prozent mit einem deutschen Pass. Die meisten Straftaten waren Ladendiebstahl, Sachbeschädigungen, Körperverletzungen, Betrugsstraftaten, Widerstand gegen und tätlicher Angriff auf die Staatsgewalt sowie Rauschgiftdelikte.
Erschwerend kommt der Personalabbau in unserer Landespolizei nach der bisher jüngsten „Strukturreform“ 2011 hinzu, die nichts anderes als ein Stellenabbauprogramm war. Die Folge: nur noch durchschnittlich 107 Funkstreifenwagen sind unterwegs, 2009 waren es 124. Der Personalbestand sank von 9.000 auf 8.000. Der Rückgang ist durch einen hohen Krankenstand (durchschnittlich 35 Tage pro Beamter/Jahr), Fluktuation und die zunehmende Pensionierung der geburtenstarken Jahrgänge noch nicht einmal abgefedert, geschweige das dieser wieder im Ansteigen wäre.
In Brandenburg gab es seit 2015 eine polizeilich bundesweite Ausarbeitung zu diesem Thema, die bis in die Bibliothek des Bundesgerichtshofs Eingang fand, die im eigenen Bundesland aber negiert wurde. Nach einer Kleinen Anfrage an die brandenburgische Landesregierung (Drucksache 6/6288): „Wurden unabhängig von den Fortbildungsmaßnahmen zu Amoklagen, Fahrzeugkontrollen und so weiter spezielle Seminare zum Umgang mit psychisch gestörten oder erkrankten Tätern angeboten, die auch unter Drogeneinfluss stehen?“ musste die Landesregierung in ihrer Antwort vom Mai 2017 einräumen, dass solche Seminare in den vier externen Weiterbildungszentren der Erwachsenenfortbildung und Trainings für ausgebildete Polizeibeamte nicht angeboten werden. Erst dieses Jahr werden diese aufgelegt. Aus meiner Sicht um Jahre zu spät. Es ist nach wie vor unglaublich schwer, ja fast unmöglich, sich in Brandenburg sachlich-fachlich konstruktiv einzubringen. Das ist leider kein Einzelfall.
Fehlerkultur schaffen
Die Schaffung einer echten Fehlerkultur, die nicht nur agitiert und auf dem Papier gepflegt wird, ist ebenso wichtig. Ich war entsetzt, als ich im Innenausschuss des Landtages als Zuhörer vernehmen musste, wie die Führung sich selbst dabei lobte, weil man auch öffentlich den telefonischen „Fehler“ eines Sachbearbeiters der Leitstelle hervorhob. Dieser soll unzureichend Auskunft gegeben und gehandelt haben. Ab einer bestimmten Führungsebene werden bekanntermaßen keine Fehler mehr gemacht, desto eifriger ist man beim Auswerten der harten Arbeit von unterstellten Mitarbeitern.
Ein weiterer Aspekt ist die heruntergesparte Justiz. Hierzu kann man in den Medien genügend Bedenkenswertes nachlesen.
Das Urteil gegen Jan G. ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigung hat Revision angekündigt.
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