Vor Gericht u. auf hoher See in „Gottes Hand“?

Autor: Steffen Meltzer

Findest du nicht auch, dass das Leben ganz schön ungerecht sein kann? Es heißt schließlich nicht umsonst: „Vor Gericht und auf hoher See, bist du in Gottes Hand“. Vor allem wenn es um das Gutachterunwesen an deutschen Gerichten geht. Nicht erst seit dem Fall Gustl Mollath ist bekannt, was sich dort für Experten tummeln dürfen. Wenn man besonders Pech hat, gerät man an einen Hochstapler, der höchstrichterlich berufen wird, um Gutachten zu erstellen. Der Hochstapler schreibt dann tiefenanalytische Befunde über die Psyche und der damit verbundenen Persönlichkeitsstruktur des  Klienten, natürlich mit Zukunftsprognose. Das kann für einen Betroffenen fatale Folgen haben. Der Richter senkt oder hebt dann den Daumen, was Auswirkungen bis an das Lebensende eines Menschen haben kann. Grauslich, nicht wahr?

Ein anschauliches Beispiel  ist hierbei der gelernte Postbote Gert Postel alias Dr. med. Dr. phil. Clemens Bartholdy, u.a. leitender Oberarzt im Fachkrankenhaus für Psychiatrie bei Leipzig. Dort fertigte der Briefträger mindestens 23 psychiatrische Gerichts-gutachten an und hielt Vorträge vor Medizinern, ohne jemals Verdacht zu erregen. Keines seiner Gutachten wurde jemals als mangelhaft oder fehlerhaft erkannt, alle sind in die Rechtsprechung der Richter eingeflossen. Nach Aussage seines Rechtsanwaltes war Postel sogar im Gegenteil, ein sehr gefragter Gutachter (1*). Alle Gutachten haben übrigens bis heute Bestand, da die damit verbundenen Gerichtsurteile rechtskräftig sind. „Eine intellektuelle Herausforderung sei diese Arbeit nicht gewesen. Sie können mittels der psychiatrischen Sprache jede Diagnose begründen und jeweils auch das Gegenteil und das Gegenteil vom Gegenteil – der Fantasie sind keine Grenzen gesetzt. Es gebe nur drei psychiatrische Krankheitsbegriffe: die Psychose, die Depression und die Borderline-Erkrankung. Bestimmte Symptome unter bestimmte Begriffe zu subsumieren, kann auch jede dressierte Ziege‘“, sagte Postel (2*). Auch habe er psychiatrische Kunstbegriffe neu erfunden: die „bipolare Depression dritten Grades“. Er wusste, dass in Psychiatriekreisen Fragen als inkompetent gelten. Auch in seiner Probezeit als Oberarzt erhielt Postel vom Leiter des Krankenhauses sehr gute Noten.  Später wurde ihm von der Landesregierung eine Stelle als Chefarzt am sächsischen Landeskrankenhaus Arnsdorf angeboten (3*). Außerdem wurde Postel u. a. Weiterbildungsbeauftragter der sächsischen Landesärztekammer im Bereich Psychiatrie.

Als Gerd Postel von seinen honorigen Kollegen gefragt wurde, worüber er promoviert habe, antwortete dieser: „Über die Pseudologia phantastica am Beispiel der literarischen Figur des Hochstaplers Felix Krull nach dem Roman von Thomas Mann und die kognitiv induzierten Verzerrungen in der stereotypen Urteilsbildung“ (4*). Zu bemerken ist, dass der letzte Halbsatz lediglich eine Aneinanderreihung leerer Begriffe darstellt. Postel schlug damit bei seinem gleichlautenden Bewerbervortrag immerhin 39 Ärzte aus dem Feld.

Briefträger Postel ist aber kein Einzelbeispiel, wenn es darum geht, sich mit pseudowissenschaftlichem Kokolores wichtig zu tun. Tragisch und verwerflich wird es vor allem dann, wenn dadurch anderen Menschen großer Schaden zugefügt wird.

Wie etwa bei Gustl Mollath. Auch hier wird man bei der Suche nach den mutmaßlichen zweifelhaften Gutachten schnell fündig. Der stellvertretende Vorsitzende der Walter‑von‑Baeyer‑Gesellschaft für Ethik in der Psychiatrie, Prof. Dr. med. Dr. phil. K. Dieckhöfer (5*), bewertet in einem Schreiben an die Justizministerin von Bayern und an die Fraktionen des bayerischen Landtages die forensischen Gutachten, die Herrn Mollath als psychisch erkrankten Menschen abstempeln und dazu beigetragen haben, diesen gegen seinen Willen in eine psychiatrische Klinik zwangseinzuweisen. Hier Auszüge der bemerkenswerten Wortwahl, die er in der Bewertung zu diesen Gutachten verwendet:

  • „ist unwissenschaftlich“
  • „verbiegt wissenschaftlich fundiertes Denken in der Psychiatrie und stellt ebenfalls in seinem diagnostischen Ergebnis ein Falsch- bzw. Gefälligkeitsgutachten dar 
  • „versteigt sich sogar schließlich zu weiteren wissenschaftlich unzulässigen Vermutungen“
  • „entsprechen keinem wissenschaftlichen Standard“
  • „geradezu grotesk erscheint die Behauptung des Gutachters …“
  • „Ausführungen nur als hilfloses Wortgeplänkel bezeichnen, um dem Gutachten einen pseudowissenschaftlichen Anstrich zu geben“
  • „Das Gutachten vom 25.07.2005, das zur Unterbringung des Herrn Mollath geführt hat, ist ein Falschgutachten, das auch insofern jeden wissenschaftlichen Standard vermissen lässt.“ 

Das betreffende Gutachten über die Gutachten zu Herrn Mollath findet man unter:

so dass sich der  interessierte Leser einen Gesamtüberblick und einen eigenen Eindruck bilden kann. Wir alle wissen, was dieser Fall für eine Wendung genommen hat. Gustl Mollath wurde aus der psychiatrischen Klinik entlassen und später, am 14.08.2014, in einem Wiederaufnahmeverfahren freigesprochen. Er hat jedoch wegen einiger im Raum stehen gebliebener Restvorwürfe Revision eingelegt.

Die vorsitzende Richterin Elke Escher stellte abschließend fest, dass Herr Mollath zu Unrecht in der Psychiatrie gewesen sei.

(K)ein Einzelfall?

Im v.g. Video berichtet die erfahrene Psychologin Andrea Jacob, dass sie 300 Gutachten in den letzten sechs Jahren analysiert habe und kein einziges wäre verwertbar gewesen.

Auch eine Studie der Fern-Universität Hagen wertete 116 Gutachten im Oberlandesgerichtsbezirk Hamm aus (6*): „Erhebliche handwerkliche Fehler“ bei der Erstellung rechtspsychologischer Gutachten haben Prof. Dr. Christel Salewski und Prof. Dr. Stefan Stürmer dabei ausgemacht. Sie spürten zahlreiche defizitäre psychologische Fundierungen des handwerklichen Vorgehens und den Einsatz fragwürdiger Diagnoseinstrumente auf: „Tatsächlich erfüllt nur eine Minderheit der Gutachten die fachlich geforderten Qualitätsstandards“, so Prof. Salewski. Diese wurden meistens von Diplom- bzw. „Master of Science (M. Sc.)“- Psychologen verfasst. Es geht um schwerwiegende Qualitätsmängel, 35 %  der Gutachten hätten methodisch problematische Verfahren und unsystematische Gespräche, ungeplante Beobachtungen, keine oder ungenügende Tests bzw. testähnliche Verfahren verwendet. Die Ergebnisse  wären alarmierend: etwa ein Drittel bis zur Hälfte der Gutachten seien fehlerhaft (7*).

Norbert Blüm meinte hierzu in seinem 2014 erschienen Bestseller-Buch (8*), dass nirgends so viel gelogen wird wie vor deutschen Familiengerichten. So habe eine Tochter ihren Vater der Vergewaltigung bezichtigt. Dieser kam daraufhin für fünf Jahre ins Gefängnis, denn zwei Gutachter hatten die Aussage des leiblichen Kindes bestätigt und als „wahr“ eingeordnet. Erst siebzehn Jahre später widerlegt ein Rechtspsychologe die oberflächlichen Gutachten seiner Kollegen. Die Tochter widerruft letzten Endes ihre Beschuldigung, natürlich unter Tränen. Auch der nächste Fall ist bekannt und dokumentiert: Eine Lehrerin beschuldigte ihren Kollegen der Vergewaltigung. Dieser wurde zu fünf Jahren Gefängnisaufenthalt verurteilt. Nach seiner Entlassung stellte sich heraus, dass das vermeintliche Opfer eine geltungssüchtige und notorische Lügnerin ist, die durch Münchhausen- und Horrorgeschichten bereits seit vielen Jahren in Erscheinung getreten war. Den beiden gerichtlich bestellten Gutachtern ist jedoch nichts aufgefallen. Die Frau 

bekam aufgrund der falschen Beschuldigung ebenfalls eine fünfjährige Haftstrafe; für das wirkliche Opfer kam dessen Rehabilitation zu spät. Kurz nach der Haftentlassung verstarb er an einem Herzinfarkt. Die Klage der Tochter des Lehrers auf Schmerzensgeld hatte keinen Erfolg.

Welche bedauerlichen Beispiele gibt es noch?

Erinnerst du dich an die Affäre der vier hessischen Steuerfahnder? Diese wurden durch falsche psychiatrische Gutachten, gegen ihren Willen, zwangspensioniert. „Das Land hatte die Steuerfahnder zwischen 2007 und 2009 aufgrund falscher Expertisen des Frankfurter Psychiaters Herrn xxxxx, der den Beamten unheilbare „paranoid-querulatorische“ Störungen attestierte, zwangsweise in den Ruhestand geschickt (9*). Was war der vermeintliche Grund ihrer Verbannung in die Wüste ? Sie wollten 2001 mit zahlreichen anderen Kollegen eine Amtsverfügung „von oben“ nicht hinnehmen, die ihrem Erachten nach zahlreiche reiche Steuersünder verschonte. Noch Fragen?

Da ist außerdem Dirk L.: Auch dieser hessische Polizeibeamte wurde zum Amtsarzt geschickt, der ihm nach einer Knieuntersuchung (!) ein „streitsüchtiges bis querulatorisches Verhalten“ attestierte. Die „Untersuchung“ habe keine 10 Minuten gedauert, das Knie spielte dabei übrigens, Überraschung(!), keine Rolle. Der ursprüngliche Ausgangspunkt der Zerwürfnisse war dieser: Der Polizist hatte lediglich versucht, einen sogenannten qualifizierten Dienstunfall anerkannt zu bekommen. Ein Straftäter hatte den Beamten bei einer Festnahmehandlung in die Hand gebissen und diesen erheblich verletzt (10*). chess-67660_640                                                                 Foto: pixabay

Schlußfolgerungen:

Böse Zungen behaupten, dass man psychologische Gutachten gezielt dafür einsetzen kann, unliebsame Zeitgenossen plattzumachen.

Abschließend möchte ich bemerken, dass das Fach Psychologie nicht nur nach meiner Meinung eine immer noch relativ ungenaue Wissenschaft ist. Menschliches Verhalten lässt sich weder an einer Gaußschen Normverteilungskurve (wie praktiziert) messen noch sind die bekannten Testverfahren unumstritten. Diese stellen lediglich den Stand der heutigen Erkenntnisse dar und sind interpretationswürdig. Auch ein Intelligenztest sagt lediglich aus, dass man eben besser, schlechter oder durchschnittlich gegenüber anderen Menschen ist, die diesen Test ebenfalls absolviert haben. Aber selbst die Kategorie „Intelligenz“ ist umstritten und keine feststehende, sondern eine veränderliche Größe. Die Funktionsweise des menschlichen Gehirns liegt nach wie vor weitestgehend im Dunkeln, vieles beruht auf Vermutungen und Annahmen. Der Psychiater und Autor Dr. Lütz (11*) warnt nicht umsonst davor, Wissenschaft sei keineswegs der neue (Ersatz-) Gott, der alle Fragen beantworten könne. Nach jeder Entdeckung entstünden  immer mehr neue Fragen und die Unklarheiten nehmen dadurch eher zu. Deshalb meine ich, Gutachten können auch gar nicht die objektive Wahrheit bloßlegen, sondern lediglich Annahmen wieder- und weitergeben. Deutsche Gerichte stellen im Übrigen keine besonderen Qualifikationsanforderungen an Gutachter, da ein Richter frei in seinen Entscheidungen ist. Manchmal reicht einem Richter selbst ein Heilpraktiker als Gutachter.

Man sollte Gutachter nicht überschätzen, kein Mensch, weder ein Psychiater noch Psychologe, ist in der Lage, in einen anderen Menschen hineinzuschauen, um wirklich zu beurteilen, was in diesem vorgeht. Die öffentliche Empörung ist immer sehr groß, wenn wieder einmal ein ehemaliger Vergewaltiger, Totschläger oder Pädophiler als „geheilt“ entlassen wurde und nichts anderes zu tun hat, als wenige Tage nachdem er sich in der Freiheit befand, seinem triebhaften Verhalten nachzugeben und neue Straftaten zu begehen. Nach einer Prüfung stellt sich dann heraus, dass diese Personen eine gutachterlich günstige Prognose erhalten hatten, die zur Entlassung aus dem Strafvollzug führten. Wenn dann diese ehemaligen Strafgefangenen interviewt werden, geben diese nicht selten an, den Gutachter und behandelnden Psychologen bewusst getäuscht zu haben, was offensichtlich auch gut und relativ leicht gelang.

Deutschland, deine Gutachter: Es geht nicht darum, die Wahrheit zu finden, sondern darum, Wahrscheinlichkeiten zu erforschen. Aber auch nur, wenn tatsächliche wissenschaftliche Standards eingehalten werden und Gutachter am Werk sind, die frei von persönlichen Eitelkeiten und vor allem Zielvorgaben hantieren. Möglicherweise unter- oder überschätzt dann niemand die Möglichkeiten dieser Wissenschaft auf dem gegenwärtigen Stand.

Falls du einmal in die Lage kommen solltest, begutachtet zu werden, schaue dir den Gutachter etwas genauer an. Du bist nicht verpflichtet, dich begutachten zu lassen, da niemand genötigt werden kann, an seinem eigenen Nachteil mitzuwirken. Allerdings musst du dich dann mit einem „Gutachten nach Aktenlage“ abfinden. Diese sind in der Regel gut anfechtbar. Schaue nach, in welchem Auftrag der Gutachter bisher tätig war. Heikel wird es, wenn „Gutachten“ für Arbeitgeber angefertigt werden, um einen kritischen Mitarbeiter als Querulanten abzustempeln. Das zeigt die Geschichte des Polizeibeamten Dirk L. Das Problem ist dann nicht nur, dass die Gefahr von einschlägigen Gefälligkeitsgutachten besteht, sondern dass diese „Gutachten“ anschließend auch noch unrechtmäßig unter Verschluss liegen und der Geschädigte diese in einem langwierigen Verwaltungsprozess herausklagen muss. Selbst Strafanzeigen des Geschädigten laufen dann ins Leere, da angeblich erst einmal der Ausgang des Prozesses am Verwaltungsgericht  abgewartet werden müsste. Das kann danach mit einer Verjährung enden, clever. Geduld, aber auch Hartnäckigkeit, Gegengutachten, gute Anwälte und ein großer finanzieller Spielraum sind vonnöten. Manchmal auch Öffentlichkeit, wie bei Gustl Mollath.

Quellenangaben:

VIDEO: Gustl Mollath bei münchen.tv: „Man wird in die Hölle geschickt.“ hier