Bei einer Aufstiegsfeier des FC Energie Cottbus hatten mehrere Personen vermummt, teilweise mit Ku-Klux-Klan-Kapuzen, einen nur wenige Minuten andauernden Flashmob organsiert, Pyrotechnik gezündet und damit die beiden sich in der Nähe befindlichen Polizeibeamten überrascht.
Brandenburgs Innenminister Schröter (SPD) äußerte am 30.05.2018 zum Cottbuser Vorfall drei Dinge, bei denen die Polizei „hätte Einschreiten müssen“:
1. Verstoß gegen das Vermummungsverbot,
2. eine nicht genehmigte Demonstration,
3. Sicherheitsfragen im Zusammenhang mit der Pyrotechnik.
Wo bleibt die Unschuldsvermutung?
„Dabei ist die Polizei zum Einschreiten nicht nur befugt, sondern aufgefordert.“ Zitat Ende. Das stimmt so, wenigstens auf dem Papier. Auf dem Papier steht nicht: Dass auch einem Polizisten zusteht, was jedem schweren Straftäter zusteht: Die Unschuldsvermutung. Bislang galt sie auch für Polizeibeamte! Der linksgrüne Zeitgeist darf nicht dazu führen, dass Menschen öffentlich vorverurteilt werden. Leider ist das in der Polizei kein Einzelfall. Polizisten werden von ihren Vorgesetzten angezeigt. Aber nur die Kleinen, die sich vor Ort herumschlagen müssen. Bei den Großen gibt es Lob, vor allem, wenn sie sich auf die richtige Seite schlagen.
Etwa bei den 1.Mai-Demos in Berlin. Dort hatte man immer wieder hunderte linksextreme „Demonstranten“ stundenlang vermummt durch die Stadt ziehen lassen, ohne dass man (sofort) eingegriffen hat. Innensenator Geisel (SPD) und die Berliner Polizeipräsidentin Slowik hatten diese „Deeskalationsstrategie“ und Feierlichkeiten in einer Bilanz, als „zufrieden“ bezeichnet. Bei den Berliner Maidemonstrationen findet traditionell sehr zahlreich Pyrotechnik Verwendung. Für den rot-rot-grünen Senat ein Grund zum Feiern seiner Strategie, die offenkundig unrechtmäßiges Verhalten stundenlang tolerierte. Es waren ja Linke.
Doch zurück nach Cottbus: Auch dort wurde gefackelt.
Bengalos sind nur ordnungswidrig
Die in der Fußballszene meist verwendeten Bengaltöpfe und Bengalos (Seenotfackeln) sind in der öffentlichen Anwendung keinesfalls ganzjährig verboten und stellen bei Verstößen, bestenfalls eine Ordnungswidrigkeit dar, solange dadurch andere Personen nicht gefährdet werden. Nur im Einzelfall kann daraus eine Straftat werden, das jedoch ist auf dem vorliegenden Foto nicht erkennbar. Ob tatsächlich eine „Versammlung“ vorlag, bleibt ebenfalls zu prüfen. Selbst der RBB schreibt von einem sogenannten Flashmob. In diesem Fall haben Subkulturen, mitten in einer Fußball-Aufstiegsfeier, egal ob der rechts- oder linksextremen Ausrichtung, naturgemäß sehr gute Möglichkeiten, ihre Botschaften überfallartig der Öffentlichkeit zu präsentieren, da ein schnelles Eingreifen der Polizei durch die Menschenansammlungen erschwert ist.
Im Übrigen ist diese rechtsextremistische Organisation des Ku-Klux-Klan bis heute in Deutschland nicht verboten, die Mitgliederzahlen sollen zudem sehr gering sein. Selbst die Bundesregierung handelt die Gruppe als „Randphänomen“ ab. Ob es sich bei dem Cottbuser Flashmob um deren Mitglieder handelte, darf eher bezweifelt werden; vielmehr könnte es sich tatsächlich um eine rechtsradikale Provokation fürs eigene Poesiealbum gehandelt haben. Das allerdings ist mehr als nur gelungen.
Nur wenige Minuten waren die Kapuzen zu sehen – Rassismus?
Die Polizisten jedenfalls schritten nicht ein, und nach wenigen Minuten war der Spuk vorbei. Niemand kam zu Schaden. Haben die Polizisten sich strafbar gemacht, weil sie nicht sofort gegen Kapuzen und Bengalos eingeschritten sind? Sind sie gar Teil der rechtsextremen Bewegung, wie jetzt durch die Anzeige suggeriert wird? Nichts davon klingt plausibel.
Wir wissen nicht, ob die Cottbuser Polizeibeamten nur deshalb nicht sofort eingeschritten sind, weil sie erst eine Gefahrenprognose unter Eigensicherungsgesichtspunkten bewerten mussten. Jede Urlaubsfahrt, jeder Einkauf und jeder polizeiliche Einsatz hat drei Phasen: Vorbereitung, Aktion und Nachbereitung. Letztere ist ja bereits strafrechtlich, politisch und medial in vollem Gange, ohne das endgültige Ergebnis der Ermittlungen abzuwarten.
Aber ob überhaupt Zeit für die Einsatzvorbereitung war, ist mehr als fraglich: Flashmobs sind blitzartige und für die Umstehenden, Passanten und in diesem Fall auch Polizisten, völlig überraschende Mob-Bildungen. Auch die Pressesprecherin der Polizei ist bereits zu einer Einschätzung der Geschehnisse gelangt. Sie behauptet, den Polizeibeamten vor Ort wäre diese szenetypische Kleidung nicht bekannt gewesen. Nun ja, Masken sind Symbole. Aber muss die Polizei sofort einschreiten? Geht die Welt unter wegen einer Kapuze? In Cottbus zögerten die Beamten. Folge: Nun muss sich die Polizei auch noch mit Rassismusvorwürfen auseinandersetzen. Dabei geschieht den Beamten ganz offensichtlich Unrecht. In jedem Fall: Strafvereitelung im Amt sieht anders aus.
Ich kenne selbst solche Aufstiegsfeiern zur Genüge. Die Atmosphäre bei hunderten angetrunkener Fans kann gerade beim spontanen Vorgehen von Polizeibeamten schnell aus dem Ruder laufen, einschließlich massenhafter Solidarisierungseffekte der „Fans“ gegen die Polizei.
Erst nachdenken, dann handeln
Waren genügend Polizeikräfte vor Ort um das zu riskieren? Gab es Zivilbeamte, die die Vermummten hätten später identifizieren können? Wäre so ein Spontaneinsatz am Ort des Geschehens noch „verhältnismäßig“ gewesen? Das alles muss erst geprüft werden, bevor man über die drei Beamten den Stab bricht. Sonst könnte schnell der Eindruck entstehen, dass im „Kampf gegen rechts“ mitunter jeglicher Maßstab verloren gegangen ist.
Aber auch die sich empörenden Linken generieren sich gerne als „Fachleute“ für polizeiliche Eigensicherung. Sind sie aber nicht. Sie versuchen vielmehr seit Jahren die Polizei in Brandenburg für ihre politischen Zwecke zu instrumentalisieren. Dabei hilft ein deutschlandweiter Generalverdacht gegen alle Polizeibeamte, da sie auf dem „rechten Auge blind“ sein könnten, während die Empörung hohe Wellen schlägt, wenn sie durchgreift. Vor allem, wenn es linke Schläger und Randalierer sind. Denn dann gilt die Berliner Eskalationsstrategie als angesagt.
Davon einmal abgesehen, dass man gerade in Cottbus 20 Jahre lang verpasst hat, gegen die rechtsradikale Szene (die tatsächlich vorhanden ist) konsequent und nachdrücklich durchzugreifen. Konsequenzen sind mir nicht bekannt, aber jetzt sollen wohl die „kleinen Polizisten“ daran glauben. Ähnlich beim BAMF, wo man die Mitarbeiter für das politische Versagen zu gern verantwortlich machen würde, um von der eigenen politischen Verantwortung abzulenken.
Liebe Politiker, ihr habt es doch jahrelang in Cottbus laufen lassen, habt sogar das Polizeipersonal einschließlich der Prävention, abgebaut. Wer mit dem Lampenstrahl auf andere zeigt, steht selbst im Dunkeln.
Nachtrag:
Das große Zurückrudern hat begonnen. Erst hieß es, gegen drei Polizeibeamte wird wegen „Strafvereitelung im Amt“ ermittelt und sie seien „suspendiert“. Dann hieß es, diese seien gar nicht suspendiert. Jetzt will man nur noch gegen eine Polizeichefin ermitteln.
Vermutlich ist es ganz anders. Die Brandenburgische Polizeiführung ist verunsichert. Statt sich vor ihre Beamten zu stellen, die ganz offensichtlich zu Unrecht vorgeführt werden, tritt sie die Kolleginnen und Kollegen die vor Ort entscheiden mußten und entschieden haben. So zerstört man Vertrauen. Opfer im Kampf gegen Rechts sind jetzt auch brave Polizisten.
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