Die hier von mir verfassten Artikel wurden in “Deutsche Polizei”, Bundesausgabe 01/2015, (Zeitschriftenauflage 176 000) und Landesausgaben Sachsen und Brandenburg veröffentlicht.
Nicht nur für Polizeibeamte interessant.
Die hier von mir verfassten Artikel wurden in “Deutsche Polizei”, Bundesausgabe 01/2015, (Zeitschriftenauflage 176 000) und Landesausgaben Sachsen und Brandenburg veröffentlicht.
Nicht nur für Polizeibeamte interessant.
Die Berliner Polizei hat Szenarien für einen großen Stromausfall entwickelt. Die Möglichkeiten für die Ordnungskräfte, sich auf den schlimmsten Fall einzustellen, sind jedoch eher beschränkt.
Bei einem Schusswaffeneinsatz wurde ein jugendlicher Senegalese, der die Polizisten mit einem Messer angegriffen haben soll, erschossen. Zu bedenken ist: Das Messer ist im Nahkampf eine der gefährlichsten Waffen. Das beste Mittel ist die Flucht – doch für Polizisten vor Ort unmöglich.
Der Tiroler Polizei-Oberst a. D. Josef Bodner ist auf seiner Heimfahrt empört: „Weit haben wir es in Österreich gebracht – dass jemandem aus der Nachkriegsgeneration seine Mahlzeit verweigert wird, weil der Impfstatus nicht passt.“
Zwei getötete Polizisten im Landkreis Kusel: Mordmotiv Wilderei? Reicht dieses Vergehen aus, um zwei junge Menschen in Uniform zu töten? Hier ist die Antwort:
GdP-Landeschef Hagen Husgen: „Die Polizei darf nicht verheizt werden! Angesichts der sich Woche für Woche wiederholenden und ausweitenden Versammlungslagen und der sich daraus ergebenden Polizeieinsätze lässt uns das Gefühl nicht los, dass die Polizei als Ersatz des politischen Meinungsstreits missbraucht wird. Gesellschaftliche Probleme lassen sich aber grundsätzlich nicht mit polizeilichen Mitteln lösen.“
Für die filmreife Flucht vom Tatort, unter dem feigen Zurücklassen eines auf der Straße liegenden verletzten Kollegen, erhielten zwei Polizistinnen in einem Verfahren zwölf Monate Freiheitsstrafe zur Bewährung. Ich hatte in vier vorhergehenden Artikeln über das geschehen umfangreich berichtet.
Sich jetzt im Feuer des Gefechts auf die Polizei einzuschießen, lenkt vom eigentlichen Knackpunkt ab: Für mich ist das Verbot der Versammlungen das eigentliche Problem.
Die Vorsitzende Richterin Heike Hartmann-Garschagen beanstandet erwartungsgemäß die unsaubere Arbeit der Polizei, die nun gezwungenermaßen strafmildernd zugunsten des Angeklagten gewertet werden muss. Weiterhin urteilt sie: „Wir haben eine Akte, die bestimmte Dinge stärker heraushebt als andere. Das mag Zufall sein, aber man muss sagen, dass durch eine solche Aktenführung die Verteidigungsmöglichkeiten erheblich eingeschränkt sind. Der Verteidiger hat seine Vorwürfe zu Recht erhoben.“
Zwei Polizistinnen waren mutmaßliche feige vom Tatort geflüchtet und hatten ihre Kollegen im Stich gelassen. Die Anzahl der Akteure, die sich mit ihren Aussagen zum Verhalten der beiden Polizistinnen schwertun, kann noch erweitert werden. Dazu gehört offensichtlich auch der Leiter der Mordkommission (MK), der vom Gericht in den Zeugenstand zitiert wurde.
Tendenziöse politische Vorgaben für die Polizei wie in diesem hoch nervösen und gereizten Lockdown-Klima können schwerwiegende Komplikationen zur Folgen haben. Wenn dann noch eine Polizeiführung dazu kommt, die die Politik hofiert, um selbst in einem glänzenden Licht dazustehen, ergibt sich schnell ein Cocktail an produzierten Problemen.