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„Das Motiv für die Gewalttat war noch unklar. Die Polizei ermittelt in alle Richtungen, einen terroristischen Hintergrund könne man nach bisherigem Kenntnisstand ausschließen,“ sagte Schleswig-Holsteins Innenminister Hans-Joachim Grote (CDU) am Freitagabend bei einer Pressekonferenz. Ein Aufatmen geht durchs Land. Über die Motivlage weiß man nichts, aber will trotzdem ganz genau wissen, dass es sich um „keinen Terroranschlag“ gehandelt haben soll. Decodiert soll das bedeuten, wir wissen nichts, außer dass es kein Terroranschlag war, das wissen wir aber ganz genau. Das grenzt für mich an hellseherische Fähigkeiten.
Weiter heißt es, in dem Rucksack des Mannes fanden Experten Brandbeschleuniger, aber „keine weiteren Sprengmittel oder Ähnliches. Die aufgefundenen Spuren deuteten nicht auf „einen Sprengsatz oder ein ähnliches Vergehen“.
Diesmal darf man sich nicht über eine „mangelnde oder regional begrenzte Berichterstattung“ beschweren. Im Gegenteil, es wird umfangreich in fast allen überregionalen Medien darüber berichtet, was keine Fakten bei diesem Anschlag gewesen sein dürfen. Ich fasse zusammen:
- „keine weiteren Sprengmittel oder Ähnliches vorgefunden“
- „… deutet nicht(s) auf einen Sprengsatz oder ein ähnliches Vergehen (hin)“
- „eindeutig keinen terroristischen Hintergrund“
Erstaunlich finde ich auch, dass man von keinen „weiteren“ Sprengmitteln spricht, denn das vorgefundene beziehungsweise angenommene „Spiritus“, als Brandbeschleuniger geeignet, gilt nicht als „Sprengmittel“. Was für ein Sprengmittel wurde gefunden?
Messerangriffe sind heutzutage Alltagskriminalität
Der Anschlag mit einer Waffe und dem Brandbeschleuniger wird zur „Messerattacke“ umdekliniert. Messerangriffe sind heutzutage Alltagskriminalität. „Messerattacke“ heißt auch noch lange nicht, dass damit ein Mensch getroffen wurde. Das beste Abwehrmittel gegen Messerangriffe sind Flucht und Distanz. Die Attacke hat deshalb trotzdem stattgefunden. Das war aber im engen Raum des „ziemlich voll besetzten Busses“ vorerst unmöglich, bevor der Fahrer die Türen geistesgegenwärtig geöffnet hat. Demzufolge gab es 12 Verletzte, davon einen Schwerverletzten, der nur durch eine Notoperation gerettet werden konnte.
Die „Messerattacke“ im Einzelnen: „Verdacht des versuchten Heimtückemordes mit gemeingefährlichen Mitteln in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung, Körperverletzung und versuchter besonders schwerer Brandstiftung“.
Politik und Behörden beklagen sich oft über Gerüchte, die in den sozialen Medien gestreut werden. Ich muss sagen, mitunter auch zu Recht. Allerdings haben wir hier das klassische Beispiel einer Berichterstattung, die genau solche Gerüchte produziert und befeuert. Neuerdings scheint es wichtiger zu sein, darüber zu berichten, was nicht stattgefunden haben darf.
Beispielsweise schreibt (normalerweise) auch kein Mensch: „Der Bankräuber hatte keine Bombe bei sich, kein Sturmgewehr (es war nur eine scharf geladene Pistole), kein Messer, kein Fluchtauto (es war nur ein Fahrrad). Bei seinem Bankraub hatte er keine Menschen getötet (nur Geiseln zeitweilig genommen), kein Gold erbeutet (es waren nur 10.000 Euro) und es wurde bei der Verfolgung auch kein Polizist verletzt (nur das Polizeiauto beschädigt).“
Was sich im vorhergehenden Absatz komisch liest, ist es auch, denn genau so berichtet man über den oben genannten Anschlag in vielen Medien. Was offensichtlich beabsichtigt ist (die Bevölkerung nicht zu „beunruhigen“), wird aufgrund dessen millimetergenau als Gegenteil durch die Ziellinie laufen.
Eine AK 47 ist nicht zwingend vorgeschrieben
Mutmaßlich ist es vielmehr beherzten Fahrgästen und vor allem dem couragierten Eingreifen des Busfahrers zu verdanken (Innenminister Grothe bezeichnet in Verklärung der Lage diesen dramatischen Überlebenskampf geradezu liebevoll „Handgemenge“, mit dem üblicherweise eine Schubserei oder Ähnliches beschrieben wird), dass es keine Toten und noch mehr Verletzte gegeben hat.
Kann man auch mit einem Messer und Brandbeschleunigern einen Terroranschlag oder Amoklauf begehen? Selbstverständlich! Sprengmittel oder eine AK 47 sind hierfür nicht zwingend erforderlich und vorgeschrieben.
Pflichtverteidiger Oliver Dedow erklärte dann auch sogleich, sein Mandant habe eine psychische Störung: „Das ist auf jeden Fall der Grund für die begangenen Straftaten, kein politischer Hintergrund.“ Warum soll ein Rechtsanwalt auch etwas anderes erklären? Das scheint der Politik und der medialen Berichterstattung sehr zupass zu kommen. Eine willkommene bunte und vielfältige Steilvorlage, um das „subjektive Sicherheitsempfinden“ wieder zu beruhigen und die „sinkende Kriminalität“ im Land zu untermauern. Irre und Verrückte hat es schließlich schon immer gegeben.
Gezielt Brandbeschleuniger in einem vollbesetzten Bus zu aktivieren, bedarf einer umsichtigen Vorbereitung beziehungsweise eines Planes. So etwas hat niemand „zufällig“ bei sich, das trifft ebenso auf ein „taugliches Messer“ zu, dessen Klinge im massiven Einsatz nicht abbricht. Bei einem Messerangriff kann eine Winterjacke darüber hinaus von großem Vorteil sein, sie kann die Wirkung von Schlägen oder Gegenständen durch den Abwehrkampf der Angegriffenen vermindern. Der Busfahrer wurde gezielt von hinten in kurzer zeitlicher Abfolge mit einem Faustschlag angegriffen. Für eine angeblich schizophrene Person eine ganze Menge an rationalen und überlegten Handlungen.
Ob der Täter „psychisch gestört“ ist oder nicht, hat für die Opfer keine wirkliche Bedeutung. Um als Terrorist und Amokläufer Menschen ins Jenseits befördern zu wollen, ist sowieso ein Mindestmaß an religiösem oder anderweitigem Wahn notwendig. Demzufolge müssten nach der oben genannten Berichterstattung beide Kategorien ab sofort abgeschafft werden. So erzeugt man eine schöne heile Welt.
Steffen Meltzer ist Autor von „Schlussakkord Deutschland: Wie die Politik unsere Sicherheit gefährdet und die Polizei im Stich lässt“.
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