Autor: Steffen Meltzer

Das neue Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) wurde im Berliner Abgeordnetenhaus beschlossen! Obwohl sich vor der Abstimmung GdP, DPolG, BdK, Unabhängige in der Polizei e.V. und viele weitere Polizeibeamte gegen die Gesetzesvorlage ausgesprochen hatten. Schauen wir uns ein wenig die Begründung der Redner an, warum ausgerechnet dieses Gesetz ein so bahnbrechendes Schlüsselprojekt für den Berliner Senat ist. Dabei soll auch die Gegenseite nicht zu kurz kommen.

Sebastian Walter von Bündnis90/Grünen steigert sich in seiner Rede in die Behauptung hinein, Staat und seine Behörden seien „potentielle Diskriminierer“. Dabei spricht der Queerpolitiker von einer pauschalen „strukturellen Diskriminierung“. Berlin würde nun dagegen bundesweit eine Vorreiterrolle einnehmen.

Kritik und Vorwürfe kämen aus der rechten Ecke, die ihre „weißen Privilegien“ verteidigen würden. Mit Justizsenator Behrend (Bündnis 90/ Grüne) besteht Einigkeit darin, dass es sich gar nicht um eine rechtsstaatlich unhaltbare Beweislastumkehr handeln würde, sondern lediglich um eine „Beweislasterleichterung“ mit einer Vermutungsregel, die auf einer „Tatsachenbehauptung“ beruhte. Diese Formulierung löste im Saal großes Gelächter aus.

Weiter führt der Justizsenator an, dieses Gesetz würde „Respekt, Vielfalt und Freiheit ermöglichen. Denn nunmehr wären nicht nur Menschen gegenüber einem privaten Arbeitgeber, sondern auch gegenüber dem Staat, inklusive Schadensersatz geschützt. Das benötigte dringend einen rechtlichen Schutz vor Diskriminierung. Dann kritisierte Behrend heftig die AfD, die sowieso „Diskriminierung zu einem Geschäftsmodell“ gemacht hätte und sprach dabei konkret den Oberst a. D. der Bundeswehr, Georg Pazderski, an.
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Der Redner der AfD-Fraktion, Rechtsanwalt Marc Vallender, führte aus, dass man mit diesem Vorhaben die Beamten auf Linie bringen will, da man weiß, dass diese vorwiegend AfD wählen. Das Gesetz habe zum Ziel, im Beamtenapparat Angst zu verbreiten, Bespitzelung zu fördern, zu verhindern, dass Beamte nach einem Einsatz von ihren Erlebnissen berichten, da man Befürchtungen vor einem Disziplinarverfahren haben müsse. Auch wenn hierzulande (noch) keine Zustände wie in den USA herrschen, könnte dieses Gesetz solche Ereignisse wie nach dem Todesfall von George Floyd mitfördern. Das Land spaltet sich auch durch das LADG weiter und diskriminiert damit unter dem Vorwand der „Antidiskriminierung“ die eigenen Bediensteten und Beamten.

Auch Burkhard Dregger, CDU, führte an, dass sich das Gesetz einzig und allein gegen die Landesbediensteten richtet. Die Vermutungsregel sei nichts anderes als ein zutiefst diskriminierendes Verhalten und damit ein Beamtendiskriminierungsgesetz. „Für jeden Verbrecher gilt die Unschuldsvermutung für Landesbedienstete jedoch nicht. … Berlin ist die Stadt mit den meisten Straftaten und der schlechtesten Aufklärungsquote. Rot-rot-grün lösen keine Probleme, sie erzeugen Probleme und sind damit das eigentliche Problem“.

Zukünftig gilt in Berlin folgendes, „Wer konsequent handelt bekommt Ärger, wer nichts tut wird befördert!“. In Berlin wurden dagegen 7.000 Mal Polizisten angegriffen und angespuckt, Clans werden zukünftig Polizeibeamte vermehrt beschuldigen. Er war selbst bei einem polizeilichen Einsatz im Görlitzer Park anwesend, als ein mit Drogen dealender Afrikaner (vorläufig?) festgenommen wurde. Dieser wehrte sich massiv körperlich und beschimpfte dabei unentwegt die Polizeibeamten als „Rassisten“.

Das Erlebnis und Beispiel Dreggers nahm der Vortragende der Linken, Carsten Schatz, zum Anlass, den CDU-Fraktionsvorsitzenden eine „Diskriminierung“ im Sprachgebrauch vorzuwerfen. Schon deshalb sei das Gesetz so notwendig. Als er immer wieder in seiner Rede durch Zurufe unterbrochen wird, verweist er darauf, dass er schwul sei und eine Familie habe.
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Die Sprecherin der SPD, Dr. Susanne Kitschun, bemühte althergebrachte Vorwürfe; so hätten „wissenschaftliche Studien“ im Berlinmonitor und von Antidiskriminierungsstellen ergeben, dass von Diskriminierungen im Alltag 50 % der Bewohner betroffen wären. Gegenüber den Behörden wären das 20%. Konkrete inhaltliche Aussagen dazu trifft sie jedoch nicht. Außerdem führt sie an, dass es auch an „Schulen schlechte Noten durch Diskriminierungen“ geben würde. Über die Berliner Schrottschulen, Bedrohungslagen für Lehrer, auch durch Kinder und Eltern mit Migrationhintergrund, Mobbing, Suizide und andere desaströse Zustände, spricht sie dagegen nicht.

Der Sprecher der FDP fällt immerhin durch ein Zitat am Rednerpult auf: „Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu erlassen, dann ist es notwendig, kein Gesetz zu erlassen.“

Hätte man doch auf Charles Baron de Montesquieu gehört.

Mein Artikel erschien zuerst auf Tichys Einblick