Steffen Meltzer
Immer wenn man denkt, schlimmer geht nicht mehr, gibt es noch einen draufgesattelt. Der Berliner Senat, allen voran der grüne Justizsenator Dirk Behrend, schafft die bisher rechtsstaatlich garantierte Unschuldsvermutung mit einem Handstreich ab. Am ersten Januar tritt das sogenannte „Landesantidiskriminierungsgesetz“ (LADG) in Kraft. Damit verbunden ist, ähnlich wie zu Zeiten der Hexenverfolgung, die Schuldvermutung für die Mitarbeiter des Öffentlichen Dienstes, insbesondere für die ungeliebten Polizisten.
Zukünftig können sich alle Bürger, die sich, aus welchen Gründen auch immer, „diskriminiert“ fühlen, an eine extra dafür geschaffene Ombudsstelle wenden. Zusätzliches Personal wird dafür gern bereitgestellt, währenddessen in Justiz und Polizei schon lange der personelle Notstand ausgebrochen ist.
Gemäß § 7 kann jeder Beliebige einen Polizisten anschwärzen, beweisen muss das der „Diskriminierte“ nicht, nur „glaubhaft darstellen“, was auch immer darunter verstanden wird. Anders für Polizisten: diese müssen ihre Unschuld beweisen. Vorwärts in die dunkle Vergangenheit! Ähnlich der Hexenverfolgung reicht auch diesmal eine Denunzierung aus, um den Angeschuldigten in eine hochnotpeinliche Situation zu bringen, nur dass diesmal großzügig eine körperliche Folter entfällt. Auch damals war der Unschuldsbeweis für Denunzierte so gut wie unmöglich und das wird diesmal auch so sein.
Der politisch korrekte Anschwärzer trägt dabei keinerlei Risiko, er kann faktisch behaupten wonach ihm zumute ist, es muss nur seines Erachtens nach etwas „Diskriminierendes“ sein. Das von Politikern bei ihren verkündeten Jubelarien einer (statistisch) „sinkenden Kriminalität“ so gern angeprangerte gegenteilige „subjektive Sicherheitsgefühl“ der Bürger, wird hier plötzlich auf einer gottgleichen Stufe manifestiert, da es diesmal gegen Polizisten geht. Gefühle anstatt Fakten und Beweisen reichen völlig aus.
Eine Steilvorlage, so zum Beispiel für die Antifa-„Aktivisten“ in der Rigaer Straße, dem schwarzen Drogendealer im Görlitzer Park oder dem jugendliche Intensivtäter mit Migrationshintergrund. Irgendein diverser Anlass wird sich schon finden lassen, dass die verhassten „rassistischen Polizeibüttel“ durch die erfreulich eingeführte Beweislastumkehr schwer in die Bredouille kommen.
Aber das war es noch lange nicht. Durch den § 9 wurde ein Klagerecht auch für Vereine und Verbände geschaffen. Bürger müssen nicht nur nichts beweisen, sondern können jetzt auch andere für sich ins Gefecht schicken und dabei selbst in der Deckung bleiben. Massenklagen sind geradezu vorprogrammiert. Wühltischatmosphäre anstatt Rechtsstaatlichkeit.
Völker der Welt, schaut auf diese Stadt! Das wird sicherlich ein Heidenspaß für alle vermeintlich Diskriminierten, die bekanntermaßen stündlich zunehmen, denn ständig fühlen sich Leute wegen irgendetwas beleidigt und schikaniert. Es kommt dabei nur noch auf das eigene Gefühl an.
„Diskriminierung“ wegen einer Religion, weil man die polizeiliche Maßnahme nicht unterbricht, da jetzt Zeit zum Beten wäre? Weil der Beamte einen als Frau verkleideten Mann mit „Herr“ anspricht, oder der Tatverdächtige eine andere Hautfarbe besitzt, weil man Ausländer, Merkels Gast oder „Geflüchteter“ (vor der Polizei) ist? Übertrieben? Wohl kaum.
Es ist faktisch unmöglich geworden für Polizisten, auch nur irgendeine Maßnahme durchzuziehen, geschweige gar mit unmittelbarem Zwang, ohne dass es zu keinem Geschrei und Gezeter wegen einer „Ungleichbehandlung“ kommen könnte.
Ungeklärt ist auch, wie die betroffenen Polizisten in der Lage sein sollen, die geforderten Unschuldsbeweise, neben ihrer üblichen dienstlichen Obliegenheit, zusätzlich abzuarbeiten. In Berlin wird jetzt schon eine Lücke nur noch durch das Aufreißen einer anderen Lücke mit Personal gestopft.
Dafür werden dubiose Vereine wie die Pilze aus dem Boden schießen, die es sich zur Aufgabe machen werden, Polizisten das Leben so schwer wie möglich zu machen. Eine wunderschöne Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für linksgrüne Sozialarbeiter, verkrachte Juristen, Linksradikale und anderen Versprengten, denn öffentliche Stellen können schadensersatz- oder entschädigungspflichtig werden. Diversity und Vielfalt müssen sich ähnlich dem Klimaschutz vor allem finanziell lohnen.
Das Gesetz soll offensichtlich weniger gegen angebliche Diskriminierungen vorgehen sondern Tatverdächtige aus einer Subkultur der Minderheiten nicht nur schonen, sondern auf eine privilegierte Stufe gegenüber der Allgemeinheit stellen. Linke, Grüne und SPD haben sich verfangen in einer Klientelpolitik. Viele Polizisten werden zukünftig lieber wegschauen, anstatt einzuschreiten. Sie müssen dann abwägen zwischen „Strafvereitelung im Amt“ oder „Diskriminierung“. Der Entscheidungskorridor wird somit immer mehr eingeengt, der Rechtsstaat in Frage gestellt.
Heute schon in Berlin auf einer Unisextoilette gewesen? Benutzen sie besser keinen Lokus für Männer oder Frauen, sonst könnte sich jemand „diskriminiert“ fühlen und Sie melden.
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