Berlin ist immer eine Geschichte wert – in der Metropole sind große gesellschaftliche Fortschritte zu verzeichnen. Wurden noch vor einiger Zeit für die Polizei 1.139 alte und ausgemusterte Dienstpistolen, das Stück 1 Euro, aus Schleswig-Holstein geordert, so wurde inzwischen einmal richtig eingekauft. Ab Juli 2018, so ein Bericht, gibt es für die Bediensteten die neue Pistole SFP 9 von Heckler & Koch. Leider sollen dafür keine geeigneten Holster vorhanden sein, berichtet die Berliner Zeitung. Der Journalist fragt sich, ob sich Polizeibeamte die Waffentasche häkeln sollen? Warum eigentlich nicht. Eine Ausstechform für Plätzchen hatte es ja als Weihnachtsgeschenk vom Polizeipräsidenten und seiner Stellvertreterin schon gegeben. Hätte man auch noch Häkelutensilien beilegen können.
Gibt es nicht nur in Berlin: Die neue Generalstaatsanwältin Koppers ermittelt ab dem 1.März 2018 gegen sich selbst. Sie war die stellvertretende Polizeipräsidentin und steht damit auch in der Verantwortung für eine Welle von Pleiten, Pech und Pannen bei der Berliner Polizei. Jeder kleine Beamte wäre bei einem laufenden Ermittlungsverfahren raus aus der Beförderung für ein höheres Amt. Aber das kennen wir ja, ab einer bestimmten Ebene werden keine Fehler mehr gemacht.
Glaubt man zumindest von sich selbst. Wäre ja auch das Neueste, wenn es für bestimmte Ämter nach fachlicher Eignung ginge. Egal, die angebliche Freude in der Berliner Polizei über ihren Abgang, soll durchaus nicht klein sein.
Seit einigen Jahren plagt sich Berlin mit einem Schießstand-Skandal herum. Durch defekte bzw. mangelhafte Lüftungsanlagen waren die Schützen und Einsatztrainer giftigem Pulverdampf ausgeliefert. „Viele der Beamten sind erkrankt, haben Gift (Blei, Arsen und Antimon) im Blut, leiden unter Atem- und Lungenbeschwerden.
Sogar Krebserkrankungen wurden diagnostiziert. Der Polizeiarzt hatte jedenfalls gegenüber dem Gesamtpersonalrat (GPR) ein Sprech- und Auskunftsverbot erhalten. Demnach wollte Polizeipräsident Kandt persönlich mit dem GPR die Angelegenheit besprechen. Nach einer auch gegen ihn gestellten Strafanzeige darf er aber nicht mehr. Grund: Befangenheit durch das Strafverfahren. Der Innensenator Geisel (SPD) möchte die geschädigten Polizisten finanziell entschädigen, so seine Ankündigung. Hoffentlich bleibt es nicht bei der Absicht, man darf skeptisch sein.
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