Autor Steffen Meltzer

bdalrahman A. (27) hatte am 6. November 2021 im ICE 928 Passau-Hamburg vier Menschen mit einem Messer angegriffen, drei von ihnen schwer verletzt. Bei seiner Festnahme soll der Syrer gegenüber den Polizeibeamten gerufen haben: „Ich bin krank, ich brauche Hilfe“. Ein Polizeichef wiederholt diesen Satz am nächsten Tag auf der Pressekonferenz, um damit zu begründen, warum der Beschuldigte, der 2014 als Asylbewerber nach Deutschland kam, „psychisch krank“ sein könnte. Außerdem wurde auf der PK ein fragwürdiges (Schnell-) „Gutachten“ angeführt. Dieser Umstand wird von den Medien umgehend für die eigenen Schlagzeilen vordergründig aufgenommen und in der Berichterstattung in den Vordergrund gestellt. 

Die große Kehrtwende 

Die Süddeutsche Zeitung berichtet in einem aktuellen Beitrag: „Nach dem Messerangriff eines Syrers in einem ICE bei Regensburg im November hieß es zunächst, der Täter sei psychisch gestört. Nun gehen die Ermittler von Terrorismus aus.“ Ein Zeuge hätte inzwischen ausgesagt, dass der Messerstecher in der Passauer Moschee vor der Tat über seinen Plan für den Dschihad gesprochen haben soll.

Gegenüber der Bild soll sich der Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft München, Klaus Ruhland dahingehend geäußert haben, dass der Syrer laut einem Gutachten schuldfähig sei. 

Eine andere Quelle berichtet, die von der Polizei gefundenen „145 Videos des IS, die er gespeichert und teilweise auch selbst bearbeitet habe, sprächen für ein ideologisches Motiv. 

Unglaubwürdigkeit bestätigt

TE hatte über den Fall am 13.11.2021 berichtet. Ich hatte schon damals erhebliche Zweifel an der These einer „psychischen Erkrankung“ geäußert: 

Es erscheint auf den ersten Blick berechtigterweise sehr verwunderlich, dass ein angeblich geistig erkrankter Messerstecher, der soeben vier Männer mit einer acht Zentimeter langen Klinge schwer verletzt hat, diesen rational durchdachten Satz („Ich bin krank, ich brauche Hilfe“) in einem länger andauernden und kräftezehrenden Hochstressszenario noch zu äußern in der Lage ist. Dazu wären die wenigsten Gesunden imstande. Der angeblich erkrankte Syrer konnte diese rationale Denk-und Sprachleistung jedoch vollbringen. Dieser Meinung schließt sich inzwischen auch der Tübinger Gerichtspsychiater Peter Winckler an, der in drei Jahrzehnten 2.500 Gutachten erstellt hat: „Wenn der Tatverdächtige den Polizeibeamten vor der Festnahme zuruft, er sei krank, dann passt das nicht in das charakteristische Bild einer akuten Schizophrenie.“

Sorge muss die Tatsache bereiten, das seit Jahren Personen, die schwerste und öffentlichkeitswirksame Straftaten begehen, als „psychisch krank“ oder zumindestens „psychisch gestört“ gelten, wenn sie denn nur einen Migrationshintergrund haben. Die mögliche negative Lerngeschichte durch die reflexartig-mediale Wiederholung dieses Umstandes kann zu einem ausgestellten virtuellen „Freifahrtschein“ für Nachahmungstäter mutieren. Denn jede schwere Straftat muss zeitnah konsequent geahndet werden. Es darf nicht sein, dass sich Täter hinter einer angeblichen psychischen Erkrankung verstecken können.

Inzwischen hat der Generalbundesanwalt die Ermittlungen übernommen.

Mein Beitrag erschien zuerst auf Tichys Einblick

Nachbetrachtung:

Zu meinem Artikel auf Tichys Einblick und den Kommentaren. Einige Leser kennen nicht den Unterschied zwischen „psychisch krank“ und „psychisch gestört“. Es geht dabei immer um die Schuldfähigkeit des Täters und somit um dessen Motiv. Natürlich kann ein psychisch -gestörter- Täter im vollen Umfang ein Terrorist, Attentäter und/oder Mörder sein, der seine Taten rational vorab plant sowie punktgenau umsetzt und damit vollumfänglich schuldfähig ist. Ebenso kann ein psychisch -erkrankter- Massenmörder eingeschränkt schuldfähig oder eben nicht schuldfähig sein. Das eine schließt das andere nicht zwangsläufig ganz und gar aus, da wird in der Diskussion viel durcheinander gebracht.

Beispiel:

Eine narzisstische Persönlichkeits-Störung- lässt trotzdem auf eine volle Schuldfähigkeit schließen. Jemand, der (tatsächlich) an einer Psychose oder Schizophrenie -erkrankt- ist, kann sich zum ZEITPUNKT der Tat in einem Zustand befunden haben, die eine Schuldfähigkeit ausschließt. Beides ist genauestens durch einen oder mehrere Gutachter festzustellen. Ein Gericht muss dem Gutachten allerdings nicht folgen, es kann anders entscheiden und urteilen.

Hier hatte der Terrorist bei seiner Festnahme geäußert: „Ich bin krank, ich brauche Hilfe“. Wer das in einer ungewöhnlichen Hochstresslage rational gegenüber den eintreffenden Polizeibeamten von sich gibt, ist eben mutmaßlich NICHT krank, nachdem er gerade vier Menschen mit einem Messer verletzt hat. Er kann aber „gestört“ sein, was strafrechtlich betreffs Schuldfrage ohne großen Einfluss sein würde.

Mehr dazu in Ratgeber Gefahrenabwehr